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Ausblick des Bundesministeriums
Änderungen der Zweiradklassen durch die 3. EG-Führerscheinrichtline (II)
Aufstiegsregelung der Zweiradklassen: mit oder ohne Prüfung?
Klasse A1 Neue Definition
Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 cm³, einer Motorleistung bis zu 11 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg. Für dreirädrige Kraftfahrzeuge gilt eine Motorleistung von bis zu 15 kW. Das Mindestalter wird auf 16 Jahre festgelegt.
+ mindestens zwei Jahre Fahrpraxis
Klasse A2: Neue FE-Klasse
Krafträder mit einer Motorleistung bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg (die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sein dürfen). Das Mindestalter wird auf 18 Jahre festgelegt.
+ mindestens zwei Jahre Fahrpraxis
Klasse A: Neue Aufstiegsregelung
Für alle Krafträder auch über 35 kW, ist das Mindestalter ist auf 20 Jahre festgelegt, wenn mindestens 2 Jahre Fahrpraxis A2 vorhanden sind. Ein Direkteinstieg ist ab der Vollendung des 24. Lebensjahres möglich.

Grundsätzlich wird der stufenweise Zugang zu den Klassen der Krafträder festgeschrieben: Der Aufstieg in die jeweils höhere Klasse geht nicht von selbst – auch nicht über gesetzliche Fristen.
Ein Aufstieg ist nach Richtlinie nur nach 2 Jahren Fahrpraxis möglich und nur in Verbindung
– mit einem praktischen Fahrertraining, ODER
– einer praktischen Prüfung ODER
– beidem zusammen.
In den Details lassen die EG-Regelungen den Mitgliedstaaten Spielraum bei der Umsetzung der Aufstiegsregelung: Wie die Umsetzung in deutsches Recht erfolgen kann, wird derzeit im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Expertengremien geprüft.
[Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung]



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