Ausblick des Bundesministeriums

 

Änderungen der Zweiradklassen durch die 3. EG-Führerscheinrichtline (II)
Aufstiegsregelung der Zweiradklassen: mit oder ohne Prüfung?

Klasse A1 Neue Definition
Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 cm³, einer Motorleistung bis zu 11 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg. Für dreirädrige Kraftfahrzeuge gilt eine Motorleistung von bis zu 15 kW. Das Mindestalter wird auf 16 Jahre festgelegt.   

Kraftrad Klasse A1+ mindestens zwei Jahre Fahrpraxis

 

 

Klasse A2: Neue FE-Klasse
Krafträder mit einer Motorleistung bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg (die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sein dürfen). Das Mindestalter wird auf 18 Jahre festgelegt.

Kraftrad Klasse A2+ mindestens zwei Jahre Fahrpraxis

 

Klasse A: Neue Aufstiegsregelung
Für alle Krafträder auch über 35 kW, ist das Mindestalter ist auf 20 Jahre festgelegt, wenn mindestens 2 Jahre Fahrpraxis A2 vorhanden sind. Ein Direkteinstieg ist ab der Vollendung des 24. Lebensjahres möglich.

Kraftrad Klass A

 

Grundsätzlich wird der stufenweise Zugang zu den Klassen der Krafträder festgeschrieben: Der Aufstieg in die jeweils höhere Klasse geht nicht von selbst – auch nicht über gesetzliche Fristen.

Ein Aufstieg ist nach Richtlinie nur nach 2 Jahren Fahrpraxis möglich und nur in Verbindung

 

–     mit einem praktischen Fahrertraining, ODER

–     einer praktischen Prüfung ODER

–     beidem zusammen.

 

In den Details lassen die EG-Regelungen den Mitgliedstaaten Spielraum bei der Umsetzung der Aufstiegsregelung: Wie die Umsetzung in deutsches Recht erfolgen kann, wird derzeit im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Expertengremien geprüft.

[Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung]