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Begleitetes Fahren ab 17 - Dauerrecht bundesweit

Bereits im Juli 2005 wurde ein bundesweit verbindlicher Verordnungsentwurf zum „Begleiteten Fahren ab 17“ beschlossen, nach dem entsprechende Modellversuche eingerichtet wurden.
Damit wurden die anfänglich unterschiedlichen Modellversuche in Niedersachsen, Bremen und Hamburg vereinheitlicht und der Weg für das Fahren ab 17 Jahren in allen 16 Bundesländern frei gemacht. - Vorerst allerdings als zeitlich begrenzter Modellversuch.
Seit Anfang 2011 ist das Begleitete Fahren ab 17 nun bundesweit zum Dauerrecht geworden.
Zu den Einzelheiten der Regelung.
Für aktuelle Hinweise und Informationen siehe z.B. www.junges-fahren.de



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