Während der Ausbildung

Wie geht es weiter mit der Ausbildung und was kommt während der Ausbildung alles auf Sie zu? Wir haben für Sie auf dieser Seite alle relevanten Informationen zusammengestellt. Bei Fragen steht Ihnen selbstverständlich auch Ihre Fahrschule zur Verfügung.

Theorie

Theorieunterricht

Der theoretische Unterricht, die Basis für die Praxis

Die wichtigsten Bedingungen und Besonderheiten der Teilnahme am Straßenverkehr werden im theoretischen Unterricht vermittelt. Nicht alle Situationen, die sich im Straßenverkehr ereignen, können in der Praxis geübt werden.
Um einen Überblick über die wichtigsten Verkehrszeichen und -regeln zu bekommen, ist es sinnvoll, mit der theoretischen Ausbildung zu beginnen und die gelernten Fertigkeiten dann in der praktischen Ausbildung anzuwenden. Die Theorie ist in zwei inhaltliche Hauptbereiche eingeteilt.

  1. Grundstoff: allgemeiner Teil, den jeder Fahrschüler besuchen muss.
  2. Zusatzstoff: spezifischer Teil, der speziell auf die Führerscheinklasse zugeschnitten ist.

In der folgenden Tabelle ist der Mindestumfang für den theoretischen Unterricht dargestellt. Die Dauer pro Unterrichtseinheit beträgt in der Regel zwei Doppelstunden (90 Minuten).
Der theoretische Unterricht für die Klassen B, C1, D1 und D schließt die Ausbildung für die jeweilige Anhängerklasse mit ein. Somit muss für die Klassen BE, C1E, D1E und DE kein weiterer Unterricht besucht werden.
Möchte ein Fahrschüler gleichzeitig zwei Führerscheinklassen erwerben, muss der allgemeine Teil nur einmal besucht werden.
Beispiel:

Gleichzeitiger Erwerb von Klasse A und B:

Grundstoff: 12 Stunden
+ Zusatzstoff A: 4 Stunden
+ Zusatzstoff B: 2 Stunden
———————————-
= Gesamt 18 Stunden

KlasseGrundstoffZusatzstoffGesamt
AM12214
A112 / 6*414 / 10*
A212 / 6*416 / 10*
A12 / 6*416 / 10*
B12 / 6*214 / 8*
C16612
C1 bei Vorbesitz D1 oder D628
C61016
C bei Vorbesitz C1 oder D16410
C bei Vorbesitz D628
CE61420
D161016
D1 Vorbesitz C1 oder C6410
D61824
Vorbesitz C oder D16814
Vorbesitz C161218
L12 / 6*214 / 8*
T12 / 6*618 / 12*

* Wenn ein Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis (Vorbesitz) besitzt, reduziert sich der Grundstoff um 6 Stunden.

Stufenausbildung

Stufenausbildung

Das Prinzip des „Treppensteigens“

Die Führerscheinausbildung ist nach dem Prinzip „vom Einfachen zum Schweren“ aufgebaut und somit in verschiedene Stufen unterteilt. Unabhängig von der FührerscheinklasseJeder muss jeder Fahrschüler die einzelnen Stufen durchlaufen.

Grundstufe

In der Grundstufe lernen Sie zunächst das Fahrzeug kennen. Die wichtigsten Bedienungseinrichtungen werden erklärt. Die ersten Schritte sind „Gas geben“, „schalten“ und „bremsen“.

Aufbaustufe

Das Fahrzeug wird im einfachen Verkehr bewegt. Der Fahrschüler übt einfache Schritte wie blinken, sich richtig einzuordnen und abzubiegen. In der Aufbaustufe trainieren Sie bereits einige Grundfahraufgaben, die Bestandteil der Prüfung sind.

Leistungsstufe

Die Verkehrssituationen werden schwieriger. In dieser Stufe müssen Sie lernen, Vorfahrtregeln und Verkehrszeichen zu beachten und die anderen Verkehrsteilnehmer beobachten. Auch die Fahrzeugeinrichtungen sollten Sie am Ende sicher und selbständig bedienen können.

Sonderfahrten

Nachdem das Fahrzeug sicher in schwierigeren Situationen geführt werden kann, stehen nun die Sonderfahrten (Autobahn-, Überland-, und Nachtfahrten) auf dem Plan. Für die Führerscheinklassen L und AM sind jedoch keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

Reifestufe

In dieser abschließenden Ausbildungsstufe geht es darum, selbständig und sicher zu fahren. Dabei sind auch schwierige Aufgaben im dichten Verkehr selbständig zu meistern. Zudem müssen Sie nach Wegweisern fahren können, Gefahren rechtzeitig erkennen und vorausschauend fahren. Auch energiesparende Fahrweise und defensives Fahren werden geübt. Wichtig ist dabei, sich sicher und flüssig im Verkehr zu bewegen.

Prüfungsstufe

Nun haben Sie es fast geschafft. Sie können schwierigste Situationen selbstständig, ohne Hilfestellung des Fahrlehrers, bewältigen. Ihr Fahrlehrer gibt Ihnen weist Ihnen nur noch die Strecke und ordnet Grundfahraufgaben an. Sie spielen gemeinsam die Prüfungssituation durch. Der Fahrlehrer achtet auch darauf, dass Sie als Fahrschüler in Stresssituationen „cool“ bleiben. Haben Sie diese Stufe erfolgreich durchlaufen, können Sie beruhigt zur Prüfung gehen.

Grundfahraufgaben

Grundfahraufgaben

Gründlich vorbereitet

Die Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Fahrschüler die wichtigsten Grundregeln und die Handhabung des Fahrzeugs beherrscht.
Sie sind in den einzelnen Führerscheinklassen unterschiedlich und somit an die besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Fahrzeuges angepasst.

Die Grundfahraufgaben im Einzelnen:

Sonderfahrten

„Besondere Stunden“

Nachdem die Grundausbildung abgeschlossen ist, Sie das Fahrzeug sicher beherrschen und auch schwierige Verkehrssituationen bewältigen können, dürfen Sie die besonderen Ausbildungsfahrten absolvieren.
In der folgenden Tabelle ist die Mindestanzahl der Sonderfahrten für die jeweiligen Klassen dargestellt. Jeder Fahrschüler muss die Mindestanzahl der Sonderfahrten absolvieren, unabhängig von seinem Können. Die Sonderfahrten sind eingeteilt in Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandfahrt), Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Autobahnfahrt) und Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit (Nachtfahrt).
Die Anzahl der Sonderfahrten ist davon abhängig, ob schon eine Fahrerlaubnis besteht.
Ist noch kein Führerschein vorhanden, stehen folgende Sonderfahrten auf dem Programm:

KlasseÜberlandfahrtAutobahnfahrtNachtfahrtGesamt
A1, A2, A, B54312

Die folgende Tabelle stellt dar, wie viele Sonderfahrten zu absolvieren sind, wenn bereits ein Führerschein erworben wurde:
VonaufÜberlandfahrtAutobahnfahrtNachtfahrtGesamt
A1A23216
A2A3216
BBE, C13115
C1C1E, C3115
BC52310
CCE52310

Hinweis zur Aufstiegsregelung in den Klassen A:
Nach zweijährigem Vorbesitz entfallen die Sonderfahrten für den Aufstieg von A1 auf A2 und von A2 nach A.
Bei den Klassen C1 oder C besteht die Möglichkeit, die jeweilige Anhängerklasse in einem gemeinsamen Ausbildungsgang zu erwerben. In diesem Fall gilt folgende Tabelle:
KlasseArtÜberlandfahrtAutobahnfahrtNachtfahrtGesamt
C1 und C1Eohne Anhänger1102
mit Anhänger3126
Gesamt4228
C und CEohne Anhänger3104
mit Anhänger52310
Gesamt83314

Für die Klassen D gelten – je nach Vorbesitz – besondere Anforderungen. Am besten informieren Sie sich direkt in einer Fahrschule, die die Klassen D ausbildet, wie hoch die Anzahl der Ausbildungs- und Sonderfahrten ist, die absolviert werden müssen.

Anforderungen an die Sonderfahrten im Einzelnen

Bei den Sonderfahrten wird das Fahren in besonderen Situationen und unter schwierigen Bedingungen geübt. Die Grundausbildung soll beim Ersterwerb möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.

Schwerpunkte der Autobahnfahrten:

  • Fahren mit hoher Geschwindigkeit
  • Einschätzen des Abstandes bei hoher Geschwindigkeit
  • Verkehrsbeobachtung, vorausschauendes Fahren
  • Einfahren und Ausfahren, auch auf Parkplätze und Raststätten
  • Überholen
  • Befahren eines Autobahnkreuzes
  • Gefahren bei hoher Fahrgeschwindigkeit

Schwerpunkte der Überlandfahrten:

  • Fahren mit höherer Geschwindigkeit
  • Abbiegen von Schnellstraßen in Seitenstraßen oder Nebenstraßen
  • Fahren in Kurven mit höherer Geschwindigkeit
  • Überholen
  • Vorausschauendes Fahren
  • Gefahren erkennen

Schwerpunkte der Nachtfahrten:

  • Bedienung, Anwendung und Kontrolle der Beleuchtungseinrichtungen
  • Verhalten bei Blendung durch Gegenverkehr
  • Benutzung des Fernlichts
  • Anpassen der Geschwindigkeit
  • Erkennen von Gefahren
  • Besonderheiten des Fahrens bei Dunkelheit
  • Fahren außerorts und auf Autobahnen und Erkennen der Gefahren
  • Fahren unter sich verändernden Lichtverhältnissen

Fahrschulwechsel

Vor- und Nachteile eines Wechsels

FahrschulwechselWährend der Ausbildung kann es vielleicht einmal vorkommen, dass Sie die Fahrschule wechseln möchten. Möglicherweise sind Sie umgezogen oder einfach unzufrieden mit Ihrer Fahrschule.
Lassen Sie sich vor dem Wechsel Ihren Ausbildungsstand bestätigen:

  • Ausbildungsbestätigung über die bisher besuchten Theoriestunden
  • Ausbildungsbestätigung über die bisher durchgeführten Sonderfahrten.

Beachten Sie, dass der Führerschein bei einem Fahrschulwechsel möglicherweise teurer werden kann. Die „neue“ Fahrschule kann erneut die Grundgebühr verlangen und der „neue“ Fahrlehrer muss sich erst vom Stand der praktischen Ausbildung überzeugen. Das kann einige Fahrstunden dauern.
Überlegen Sie sich den Fahrschulwechsel also gut und ziehen Sie zunächst andere Möglichkeiten in Betracht.
Gegen Unzufriedenheit mit dem Fahrlehrer hilft vielleicht schon ein Gespräch mit dem Fahrlehrer selbst oder dem Fahrschulleiter. Möglicherweise kann die praktische Ausbildung bei einem anderen Fahrlehrer derselben Fahrschule fortgesetzt werden.
Bei einem Umzug in eine andere Stadt bedenken Sie, dass andere Verkehrsverhältnisse herrschen, an die Sie sich gewöhnen müssen. Auch das kann einige Fahrstunden in Anspruch nehmen. Vielleicht können Sie den Führerschein noch vor einem Umzug machen? In einem Gespräch mit Ihrer Fahrschule findet sich sicher eine Lösung.

Louis