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Motorrad in Gefahr?
Die Industrie fordert eine massive Liberalisierung des Einschlusses der Klasse A1 in die Pkw-Fahrerlaubnis sowie den vereinfachten Aufstieg von der Einstiegsklasse in die nächst höhere: Schulung statt Prüfung. So sollen die schwachen Verkaufszahlen wieder wachsen. – Aber: Absatzsteigerung auf Kosten einer gründlichen Fahrausbildung? Geht das zusammen mit der allseits gewünschten Verbesserung der Verkehrssicherheit? Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt: Die Dritte EG-Führerschein-Richtlinie (2006/126/EWG) muss bis zum 19. Januar 2011 in nationales Recht umgesetzt sein. Hier werden die Weichen gestellt, die darüber entscheiden, welchen Stellenwert die Zweirad-Ausbildung künftig in Fahrschule und Gesellschaft haben wird...
Qualität statt Panik - Änderungen der Zweiradklassen durch die 3. EG-Führerscheinrichtline (I)
NEUE Klasse AM: Zusammenlegung der Klassen M und S
Eine neue Fahrerlaubnisklasse für Kleinkrafträder, die sich aus den früheren Klassen M und S zusammensetzt: Zwei-, drei oder vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h (ausgenommen sind derartige Kraftfahrzeuge von bis zu 25 km/h. Das Mindestalter wird auf 16 Jahre festgelegt. Im BMVBS ist über eine mögliche Herabsetzung des Mindestalters (s.u.) allerdings noch nicht entschieden worden.

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- Quad
Mindestalter ist Sache der Mitgliedstaaten
Die Richtlinie erlaubt, dass die Mitgliedstaaten das Mindestalter für die Ausstellung eines Führerscheins der Klasse AM auf bis zu 14 Jahren senken und bis zu 18 Jahren erhöhen können. Auch bei der Klasse A1 kann das Mindestalter auf 17 oder 18 Jahre angehoben werden, wenn der Unterschied zu A2 weiterhin 2 Jahre beträgt und eine mindestens 2 jährige Fahrpraxis in A2 als Voraussetzung für die Zulassung für das Führen von Krafträdern der Klasse A erhalten ist.
Hier finden Sie den Original-Text der Richtlinie – [weiter]
Gibt es eine Aufstiegsregelung mit oder ohne Prüfung? [weiter]



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