Vorsicht im Kreisverkehr
In den Kreisverkehr nur gegen den Uhrzeigersinn
Wer im Uhrzeigersinn, also linksherum in einen Kreisverkehr einfährt, verhält sich wie ein „Geisterfahrer“ auf der Einbahnstraße und muss dafür als Kfz-Fahrer 20 €, als Radfahrer 15 € Verwarnungsgeld zahlen. Zur Erinnerung: der Kreisverkehr führt rechtsherum, der Verkehr im Kreis hat Vorfahrt und nur beim Verlassen ist der Blinker einzuschalten!



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