Vorsicht im Kreisverkehr

In den Kreisverkehr nur gegen den Uhrzeigersinn

Wer im Uhrzeigersinn, also linksherum in einen Kreisverkehr einfährt, verhält sich wie ein „Gei­sterfahrer“ auf der Einbahnstraße und muss dafür als Kfz-Fahrer 20 €, als Radfahrer 15 € Verwarnungsgeld zahlen. Zur Erinnerung: der Kreisverkehr führt rechtsherum, der Verkehr im Kreis hat Vorfahrt und nur beim Verlassen ist der Blinker einzuschalten!

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