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Tagfahrlicht - für Neufahrzeuge ab 2011 Pflicht
Verbindliche Einführung ab 2011

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr hat die Europäische Kommission die Ausrüstung aller neuen Kraftfahrzeugtypen mit Tagfahrleuchten ab 2011 zur Pflicht gemacht. Eine Nachrüstpflicht für Fahrzeuge, die vor 2011 zugelassen wurden, ist in der Richtlinie allerdings nicht vorgesehen.
Für Neufahrzeuge gilt:
Ab dem 7. Februar 2011 müssen alle neuen Pkw- und Transportertypen und 18 Monate später, also ab August 2012, alle neuen Nutzfahrzeugtypen mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein.
Kein Abblendlicht:
Mit Tagfahrlicht für Pkw, Lkw und Busse ist nicht das herkömmliche Abblendlicht gemeint. Vielmehr handelt es sich um eine zusätzliche Beleuchtung, die meist in der Frontschürze oder in den Scheinwerfern des Fahrzeugs integriert ist. Sie schaltet sich automatisch ein, wenn der Motor angelassen wird, blenden nicht und erhöhen den Kraftstoffverbrauch nur unwesentlich. Das Fahrzeug wird für andere Verkehrsteilnehmer besser erkannt, insbesondere in Alleen, Häuserschluchten und auf Landstraßen mit wechselnden Lichtverhältnissen.
Anders als beim Abblendlicht schalten sich mit dem Tagfahrlicht weder Rücklicht noch Kennzeichen- oder Armaturenbeleuchtung ein. Wenn der Fahrer von Hand das "normale" Abblendlicht einschaltet, schaltet sich das Tagfahrlicht automatisch aus. Eine Nachrüstung älterer Fahrzeuge ist möglich.
Noch unterschiedliche Regelungen in Europa
Unabhängig von der verbindlichen Regelung für Tagfahrlicht ab 2011 gilt bereits jetzt eine Ganztages-Lichtpflicht in vielen europäischen Ländern.



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