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- Bedarf an Weiterbildung steigt ständig
Der Bedarf an Weiterbildung wird ständig steigen
Die Zahl der Weiterbildungs-„Kandidaten/innen“ wird gerade im Bereich der C-Fahrerlaubnisklassen zunehmen, das heißt, wer sich nicht rechtzeitig einen Weiterbildungstermin organisiert, wird zum Auslaufen der ersten Frist im Jahr 2014 möglicherweise Probleme bekommen, seine fünf Weiterbildungen nachzuweisen. Sie können mögliche Interessenten und anfragende Unternehmer auf die Einhaltung der Fristen hinweisen und auf jeden Fall eine rechtzeitige Planung empfehlen.
Machen Sie Werbung in eigener Sache:
Nutzen Sie die „Vor-Ort-Akquise“! Der optimale Standort einer Fahrschule eröffnet dem Fahrschulinhaber - gerade für die Weiterbildung - auch kleiner und mittlerer Industrie-, Handels- oder sogar Transportunternehmen, hervorragende Möglichkeiten zur Neukundengewinnung.
Oftmals in Ortsrandlage und bestimmt auch in Ihrer Nähe befinden sich oft Industriegebiete, in denen Unternehmen ansässig sind, die regelmäßig z. B. Werkverkehr oder Gütertransporte im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) durchführen. Alle Firmen, die dieses Merkmal aufweisen, sind für Sie potenzielle Kunden, die gegebenenfalls Beratung zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und den damit zusammenhängenden abzuleistenden Fristen für ihre Mitarbeiter benötigen. Sprechen Sie diese Unternehmen einfach an und erkundigen Sie sich nach einem speziell zuständigen Mitarbeiter, der sich um die Qualifizierung der Belegschaft kümmert.
Unterschätzen Sie vor allem nicht den Bekanntheitsgrad Ihrer Fahrschule in Stadt und Land. Das erste Plus bei der Neukundengewinnung! 
Ihre Qualität in den Weiterbildungsveranstaltungen entscheidet!
Profitieren Sie als Fahrschule von den Fördermaßnahmen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit. Lassen Sie sich nach AZWV*) zertifizieren und signalisieren Sie Ihre Kompetenz auf dem Fahrschulmarkt. Teilnehmer, die z. B. für den Führerscheinerwerb einen Bildungsgutschein erhalten, können nur in einer nach AZWV zertifizierten Fahrschule aus- und weitergebildet werden. Nutzen Sie die Chance und fragen Sie Ihren Degener-Fahrschulfachberater.
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*) Verordnung über das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Anerkennung- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung – AZWV)



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