Die Rückkehr des Grünpfeilschildes

Wenn das Zeichen Erfolg hat, ergibt sich künftig womöglich eine Prüfungsfragen-Variante. © argetp21 / BASt / DEGENER

Wenn das Zeichen Erfolg hat, ergibt sich künftig womöglich eine Prüfungsfragen-Variante. © argetp21 / BASt / DEGENER

Angelehnt an den Kommentar des amerikanischen Schriftstellers Mark Twain, der einmal versehentlich von einer Zeitung für tot erklärt wurde, möchte man für den Grünpfeil zitieren: „Die Gerüchte über meinen Tod sind stark übertrieben“. Doch während der Vater so berühmter Romanfiguren wie Tom Sawyer und Huckleberry Finn ganz unversehrt ins Rampenlicht zurückkehren konnte, durchläuft das Grünpfeilschild vor seiner möglichen Renaissance eine nicht unerhebliche Wandlung: Es gilt fortan nicht mehr für Pkw und andere Verkehrsteilnehmer auf dem rechten Fahrstreifen, sondern nur noch für Radfahrer.

Neben diese Beschränkung auf bestimmte Verkehrsteilnehmer tritt laut der durchführenden Organisation außerdem eine Ausdehnung des betroffenen Verkehrsraumes: „Die bislang nur für den rechten Fahrstreifen einer Straße geltende Regelung soll mit einer zurzeit laufenden Novelle der StVO auf am rechten Fahrbahnrand gelegene Radfahrstreifen sowie baulich angelegte straßenbegleitende Radwege ausgedehnt werden.“ (Bundesanstalt für Straßenwesen BASt)

Die BASt initiiert nun im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen Pilotversuch in den Städten Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart. An ausgewählten Knotenpunkten werden demnach für die Dauer des Pilotversuchs entsprechende Verkehrszeichen angebracht.

Die eigentliche Regelung bleibt unverändert: „Es darf nach vorherigem Anhalten auch bei Rot rechts abgebogen werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer dabei nicht behindert oder gefährdet werden. Neu ist jedoch, dass diese Verkehrszeichen durch den Zusatz »nur Radverkehr« dies ausschließlich Radfahrern gestatten.“ Bereits im Jahr 2020 soll auf Basis der gewonnenen Erfahrungen beschlossen werden, ob die StVO sowie die Anforderungen in der zugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) entsprechend angepasst werden.

Ob die neue Pfeilvariante indes auch von Fußgängern akzeptiert werden wird, für die schon der bestehende Grünpfeil ein rotes Tuch ist, bleibt abzuwarten. So engagiert sich der Verein FUSS e.V. nach eigenen Angaben bereits seit 1991 wegen der Unfallgefahren für zu Fuß Gehende „gegen den Grünpfeil“, also für eine grundsätzliche Abschaffung (http://www.gruenpfeil.de).

DiH (Redaktion)