Unbeschränkt durch Umweltzonen in den Saisonstart

„Nach längerer »Zweirad-Abstinenz« braucht nahezu jeder Roller- und Motorradfahrer seine Zeit, um sich wieder an das Leben auf zwei Rädern zu gewöhnen“, mahnen z. B. die Fachleute vom Institut für Zweiradsicherheit**, so ein „Kaltstart mit Vollgas“ sei nicht nur für den Motor schädlich, sondern auch für den Fahrer. Die Routiniers empfehlen deshalb, die neue Saison mit einer ruhigen Einfahr-Phase zu begrüßen.

Umweltzone-MotorradNeben Terminen für professionelle Vorbereitungs- und Sicherheitstrainings steht eine ausführliche „Checkliste für den Saisonstart“ zum Download bereit.
Dem schließt sich z. B. auch die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ)*** an: Ihre im PDF oder Papierformat angebotene Gratis-Broschüre bietet nach eigenen Angaben keine schwere Kost, sondern das Wichtigste kurz und knapp auf 32 Seiten im DIN-A5-Format. Profi-Fahrtipps werden hier durch „handfeste Ratschläge der Sicherheitsexperten für die optimale Ausstattung von Biker und Bike, Helme, Kleidung, Sicherheitsaccessoires und Zubehör für jeden Einsatzzweck, ergänzt. Nicht zu vergessen Wartung und Pflege, soweit sie von Laien selbst erledigt werden können.“
Auch hier werden Fahrtrainings für alle Leistungsstufen empfohlen, vom Anfänger bis zum Sportfahrer: Denn sichere Fahrer können auch besser mit den Unsicherheiten der Anderen umgehen, die sich z. B. erst wieder an das Miteinander gewöhnen müssen. „Defensiv fahren sowie aufmerksam und bremsbereit bleiben“, lautet das Motto. Außerdem hat der Winter auf der Fahrbahn gelegentlich Spuren hinterlassen. Frostschäden können für unangenehme Überraschungen vor allem in Kurvenbereichen sorgen. Also: „Immer vorausschauend fahren, die Fahrbahn lesen und die Geschwindigkeit anpassen“, rät das IfZ.
Und noch etwas zeichnet den guten Saisonstart aus: In bestimmten Bereichen ist zu bestimmten Zeiten Rücksicht geboten, z. B. auf Anwohner, sonst könnte die Zahl der gesperrten Spaß-Strecken (s. Foto) zunehmen. Zu diesem Verbot gibt es – im Gegensatz zu Umweltzonen – keine Ausnahmeverordnung …

*Antwort der Bundesregierung / ** Institut für Zweiradsicherheit / *** GTÜ-Broschüre