Leicht überprüfbar und nachzuvollziehen

… Fortsetzung DEGENER BKF-Newsletter 10/2016

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Alle an der BKF-Weiterbildung Beteiligte werden im System erfasst (Ausbildungsstätte/Fahrschule/Dozent/Fahrer…) und sind für die Behörden bundesweit abrufbar.
  • Ein hinterlegter Katalog mit den Themen gemäß der Liste der Kenntnisbereiche nach der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung – (BKrFQV) (z.B. Themen mit und ohne Praxisanteil oder beispielsweise genau Themeninhalte) weist die Richtigkeit der Weiterbildung aus. Das bringt Klarheit – auch in den Behörden.
  • Der Fahrer wird mit seiner Führerscheinnummer identifiziert.
  • Die Zugänge zum Beruf des Berufskraftfahrers sind ebenfalls im System gespeichert. Chronologisch lassen sich die Daten nachvollziehen.
  • Mehr Transparenz für die zuständigen Behörden, z. B. welche Kenntnisbereiche der Fahrer bereits absolviert hat bzw. noch absolvieren muss.
  • Nachvollziehbarkeit: bei z.B. einem Umzug eines Berufskraftfahrers in einen anderen Landkreis, ein anderes Bundesland o.ä.. Zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort findet die Weiterbildung statt? Gleiches gilt für die Dozenten, die an verschiedenen Orten und/oder in verschiedenen Bundesländern referieren.
  • Die Ausbildungsstätte/Fahrschule wird behördlich transparent, das heißt, dass alle Vorgänge, von der Anmeldung des Teilnehmers bis hin zur Durchführung der Weiterbildung selbst, nachvollziehbar bleiben.
  • Die Meldung der Weiterbildungen durch die Ausbildungsstätte/Fahrschule bei der Behörde kann elektronisch erfolgen, gleiches gilt für die „Nachmeldung“ eines kurzentschlossenen Teilnehmers.
  • Vereinheitlichung und ein höheres Maß an Qualität in der Weiterbildung wird die Folge sein.
  • Entlastung der zuständigen Behörden durch ein einheitliches System und somit mehr Spielraum für eine mögliche Überprüfung durch die Behörde in der Ausbildungsstätte/Fahrschule.
  • Die bürgerfreundliche Systematik für die Fahrer, die sich z. B. ohne einen Behördengang bei einer Ausbildungsstätte/Fahrschule direkt online anmelden können, gleichzeitig bei der Behörde identifizieren und somit nach der Weiterbildung automatisch den Eintrag „Schlüsselzahl 95“ erhalten.
  • Es ist keine Papier-Bescheinigung über die Weiterbildungsinhalte mehr erforderlich (aber wünschenswert), da diese direkt nach der Weiterbildung im System hinterlegt wird. Diese ist für die Behörde, den Teilnehmer und den Dozenten abrufbar. Besser lässt sich Papier nicht einsparen!
  • Eine Bezahlung der „Schlüsselzahl 95“ könnte z. B. via PayPal direkt im System erfolgen.
  • Es wird eine hohe Akzeptanz des Systems erwartet.
Screenshot cambus.ch

© cambus.ch

Die oben genannten Vorteile finden schon heute in der Schweiz Anwendung. Ein Online-System namens „cambus.ch“ arbeitet über die Kantongrenzen hinweg. Diese Vereinheitlichung hat die „asa“, die schweizerische „Vereinigung der Straßenverkehrsämter“ konzipiert. Das System sorgt für die Bündelung der fahrerbezogenen Daten bezüglich der „Schlüsselzahl 95“ aller 26 Kantone.

Die Daten der aktiven „Chauffeure“ werden online verwaltet. Der Fahrer kann sich online betreffend einer Ausbildungsstätte/Fahrschule und über unterschiedliche Kursthemen orientieren, den individuellen Weiterbildungsstand abfragen und auch seinen „Fähigkeitsausweis“ für den Nachweis der „Schlüsselzahl 95“ online bestellen und bezahlen. Der Fahrer muss nicht bei der Behörde vorstellig werden, sondern erledigt alles online. Die Behörde kann im Gegenzug den Fahrer, die Ausbildungsstätte/Fahrschule sowie den Dozenten genauestens überprüfen.

Gleichzeitig dient die Internetseite www.cambus.ch mit umfassenden Hintergrundinformationen bezüglich der „Schlüsselzahl 95“.
Somit bleibt alles übersichtlich und transparent und die Behörde kann im Bedarfsfall eine (mögliche) Überprüfung z. B. bei der Missachtung von Vorschriften oder Zeiten durch den Dozenten direkt in die Wege leiten.

In Deutschland sollte es zeitnah ein solches System geben, um die Qualität der Weiterbildungen der Berufskraftfahrer stetig zu erhöhen und eine Überprüfbarkeit durch die zuständigen Behörden nachvollziehbar zu machen, auch wenn finanzielle und personelle Gründe dagegen sprechen könnten.

StA (BKF-Redaktion)