Weiterbildung

Weiterbildung für Kraftfahrer: Laut BKrFQG ist die vorgeschriebene Weiterbildung für Kraftfahrer in die folgenden drei Kenntnisbereiche unterteilt:

  • Kenntnisbereich 1: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Kenntnisbereich 2: Anwendung der Vorschriften
  • Kenntnisbereich 3: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen.

Der Fahrer muss die Weiterbildung im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland (bzw. EWR-Vertragsstaat) erwerben, in dem er beschäftigt ist. Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden (zu je 60 Minuten) mit Ausbildungseinheiten von mindestens sieben Stunden.

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