ASF und FeS

Das heutige Pendant zur früheren „Nachschulung“ ist das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF). Dieses Seminar ist eine verpflichtende Maßnahme, die von Fahranfängern in ihrer Probezeit absolviert werden muss, wenn sie während dieser Zeit auffällig werden.

Das Fahreignungsseminar (FeS) gemäß § 4a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist ein festgelegter Bestandteil des deutschen Fahreignungs-Bewertungssystems. Seit dem 1. Mai 2014 ersetzt es im Zuge der Punktesystem-Reform sowohl das Aufbauseminar für Fahrer mit Punkteauffälligkeiten als auch die bisherige verkehrspsychologische Beratung. Beide wurden zuvor genutzt, um bis zum 30. April 2014 Punkte im Verkehrszentralregister abzubauen.

Im Falle von 4 oder 5 Punkten im Fahreignungsregister erfolgt eine Ermahnung durch die zuständige Behörde. Bei 6 oder 7 Punkten erfolgt eine Verwarnung. Dabei wird auf die Option hingewiesen, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen, um das eigene Verkehrsverhalten zu verbessern. Ein Fahreignungsseminar ermöglicht bei bis zu 5 Punkten die Reduzierung um einen Punkt. Diese Chance kann jedoch nur einmal innerhalb von fünf Jahren genutzt werden.

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