Neues Jahr. Neues Glück? – Damit müssen Sie rechnen

© BMVI. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmvi.de/LangLkw

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Laut Bundesverkehrsminister Dobrindt „sollen die derzeitig 159 Lang-Lkw weiterhin auf dem freigegebenen Streckennetz unterwegs sein. Zurzeit dürfen etwa 60 Prozent des Autobahnnetzes von überlangen Trucks befahren werden. Nachdem auch Rheinland-Pfalz seine Vorbehalte aufgegeben hat, sind Berlin und das Saarland die einzigen Bundesländer, in denen die sogenannten Gigaliner nicht fahren dürfen“, berichtet Auto Club Europa (ACE) auf seiner Webseite zu den verkehrsrechtlichen Neuerungen ab 2017.

Dabei setzt der Minister auf Erweiterung – auch mit Blick auf Europa: „Das Positivnetz kann – wie in der Vergangenheit auch – vom BMVI aktualisiert und erweitert werden. Die Bundesländer prüfen dazu kontinuierlich Strecken auf Eignung. Zurzeit hat das Positivnetz eine Länge von fast 11.600 Kilometern. […] Minister Dobrindt befürwortet einen grenzüberschreitenden Verkehr von Lang-Lkw auf der Grundlage bilateraler Abkommen und unter Beachtung der für Deutschland geltenden Rechtsanforderungen“, heißt es auf den Internetseiten des Ministeriums. Gemeint sind z. B. die Gewichtsbeschränkungen: Auch Lang-Lkw dürfen 40 t bzw. 44 t Gesamtmasse im Kombinierten Verkehr nicht überschreiten. Allerdings soll es zwei Ausnahmen geben: Der „sogenannte verlängerte Sattelauflieger (Sattelkraftfahrzeug bis zu einer Gesamtlänge von 17,80 Metern) darf zunächst für weitere sieben Jahre“ und „Lang-Lkw vom sogenannten Typ 2 (Sattelkraftfahrzeug mit Zentralachsanhänger bis zu einer Gesamtlänge von 25,25 Metern) dürfen befristet für ein weiteres Jahr eingesetzt werden, um weitere Informationen zu erhalten“ (siehe BMVI-Tabelle).

Weitere Infos über Änderungen zu den Themen Klimaanlagen, Euro 4 für Motorräder, zum Wegfall des Leistungslimits für Quads, zur Tesla Ankündigung, Ladestrom für Neukunden kostenpflichtig zu machen, zum kostenlosen WLAN im ICE und weitere Infos hat der ACE in einer Übersicht aufbereitet. Neuerungen in der StVO zu Rettungsgasse, radfahrenden Kindern und Eltern auf dem Gehweg sowie Rollstuhlplätzen und Rückhaltesystemen lesen Sie in der neuen DEGENER StVO-Broschüre, die Anfang 2017 erhältlich ist …