Förderungen durch das Bundesamt für Güterverkehr für 2017

… Fortsetzung DEGENER BKF-Newsletter 02/2017

BKF-BueroInformationen zu den Förderprogrammen finden Sie unter:

1. De-minimis:
Die Antragsfrist für die Förderperiode 2017 beginnt im Förderprogramm „De-minimis“ am 9. Januar 2017 und endet am 2. Oktober 2017. https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Deminimis/Deminimis_2017/demin17_inhalt.html

2. Weiterbildung:
Die Antragsfrist beginnt am 16. Januar 2017 und endet am 30. November 2017.
https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/AW/W_2017/w17_inhalt.html

3. Ausbildung:
Die Antragsfrist beginnt am 16. Januar 2017 und endet am 2. November 2017.
https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Aktuelles/Meldungen/Antragsunterlagen_A_2017.html

Sollten Sie nicht Zuwendungsberechtigt sein, da es sich bei Ihrem Unternehmen um eine Fahrschule der Klasse C/CE handelt, sollten Sie wissen, dass Güterkraftverkehrs-Unternehmen folgende Förderungen beantragen können:
https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/2017/W/W_03_Liste_Foerderfaehige_Weiterbildungsma%C3%9Fnahmen.pdf

Es ist nach der Förderrichtlinie bezüglich dem/der BKrFQG/BKrFQV Punkt 6.1 förderfähig, praktische Übungen in einem leistungsfähigen Simulator durchzuführen. Außerhalb des BKrFQG sind unterschiedliche „Weiterführende Berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr“, „Fahrsicherheit und -ökonomie“ und „Vorbereitungslehrgänge“ z. B. für den Verkehrsleiter, Kraftverkehrs-, Logistikmeister oder die Ausbildereignungsprüfung (AdA), sowie das „Wirtschaftliches Fahren“, „Ladungssicherung“ und „Schadensprävention“ förderfähig.

Quelle: Bundesamt für Güterverkehr

StA (BKF-Redaktion)