Narrenfreiheit? Ja, aber in Grenzen ...

Autoschluessel_auf_Eis

Wer ausgelassen feiern will, sollte den Autoschlüssel bis zum Ausnüchtern „auf Eis“ legen. © HUK-COBURG

Verkleiden, schminken, mal ganz ein Anderer sein – wenn man das Auto stehen lässt, sollte das doch wohl kein Problem sein … oder? Neben verkleideten Autofahrern sollten auch feiernde Fußgänger vorsichtig sein, rät die HUK-COBURG. Für Fußgänger gibt es zwar keine Promille-Grenze. Dennoch: Stelle ein Gericht fest, dass der betrunkene Fußgänger am Unfall schuld sei, hafte auch er, erklärt Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). Auch Radfahrer können zur Verantwortung gezogen werden: „Wer alkoholisiert auf sein Rad steigt und einen Unfall verursacht, kann ebenfalls seinen Führerschein verlieren. 0,3 Promille reichen auch hier aus. Und wer mit 1,6 Promille im Blut erwischt wird, muss ohnehin mit einem Verfahren rechnen – unabhängig davon, ob er einen Führerschein hat oder nicht“, warnt die HUK-COBURG.

Auch wer z. B. mit einem Restalkohol von „nur“ 0,3 Promille beim Fahren ertappt wird, kann schon mit Führerscheinentzug, Punkten und einem Bußgeld rechnen. Sofern etwa eine Fahruntüchtigkeit durch Schlangenlinien-Fahrten nachgewiesen wird. Autofahrer, die mit 1,1 Promille oder mehr aus dem Verkehr gezogen werden, gelten als absolut fahruntüchtig. Selbst ohne alkoholtypisches Fehlverhalten im Straßenverkehr begehen sie nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Fahranfänger sollten bedenken: Sie dürfen bis zum 21. Geburtstag beziehungsweise während der Probezeit überhaupt keinen Alkohol trinken, wenn sie mit dem Auto unterwegs sind. Sollte es beim Autofahren zum Unfall kommen, wirkt sich das oft auch auf den Versicherungsschutz aus, warnt die HUK-COBURG. So könne sich die Kasko-Versicherung auf Leistungsfreiheit berufen und nur einen Teil des Schadens oder gar nichts bezahlen – hier spielt die Alkoholkonzentration im Blut ebenfalls eine wichtige Rolle. In dem Zusammenhang sollte man übrigens nicht vergessen, dass man um die zehn Stunden braucht, um ein Promille Alkohol wieder abzubauen. Im Zweifelsfall gilt also auch am Morgen danach: Auto stehen lassen!