Abgehoben - kleiner Flieger, große Gefahr

Der Einsatz von Drohnen bietet viele Möglichkeiten und wird für Hobbypiloten immer beliebter. Vor allem kleine Drohnen, die keine besondere Qualifikation erfordern. Eine Versuchsreihe der DEKRA mit Drohnen unter zwei Kilo zeigt aber, wie gefährlich die ungeschulte Steuerung dieser kleinen Flieger ist. „Beim Anprall einer 1,3-Kilogramm-Drohne gegen einen Fußgänger-Kinder-Dummy brach ein Propellerblatt aus Karbon und hinterließ eine tiefe Schnittwunde an der Hand des Dummys.“ Auch schon die kleinen Geräte sind mit einem starken Motor und Propellerblättern aus Karbon oder Kunststoff ausgestattet und können schwere Verletzungen hervorrufen. Eine 1,8 Kilogramm schwere Drohne geriet bei dem Test völlig außer Kontrolle nach der Kollision mit einem Pkw. „Das Flugobjekt krachte gegen die Windschutzscheibe, stieg danach in beschädigtem Zustand unkontrolliert auf 40 bis 50 Meter Höhe und war nicht mehr steuerbar.“ Das Flugmodell stürzte senkrecht zu Boden. Hätten sich dort Menschen aufgehalten, so hätten diese schwer verletzt werden können.
Deshalb empfehlen die Spezialisten der DEKRA nicht nur den Versicherungsschutz zu prüfen und sich an die rechtlichen Vorschriften zu halten. Betreiber von Drohnen sind verpflichtet eine spezielle Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Daneben sollten verantwortungsvolle Betreiber angesichts des hohen Risikopotenzials auch an einer qualifizierten Schulung teilnehmen und den Befähigungsnachweis erwerben.

Die aktuellen Neuerungen für Drohnenflüge und hilfreiche Informationen: www.bmvi.de und www.dekra.de

AnK (Redaktion)