40 Jahre Grünpfeil: Glanzloses Jubiläum eines Blechschildes

Grünpfeilschild_AmpelpfeilDer Grünpfeil – nicht zu verwechseln mit dem Grünen Pfeil in einer Ampelanlage – ist laut Verkehrswacht „ein Ergänzungsschild an einer Ampel, das dazu dient, Fahrzeugen, die an einer Kreuzung nach rechts abbiegen möchten, die Wartezeit zu verkürzen, auch wenn die Ampel auf Rot steht.“ Auch im aktuellen Verkehrszeichenkatalog (Stand: Mai 2017) nimmt das Zeichen noch eine Sonderstellung ein und wird in einem eigenen Abschnitt als einziges Zeichen aufgeführt: „Sonstige Zeichen der StVO: Nr. 720 – Grünpfeilschild“.

Die Straßenverkehrsordnung beschreibt das Verhalten am Pfeil so: „Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist.“ (§ 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil, StVO).*

Siegfried Brockmann (GDV) weist darauf hin, dass es „allerdings keine Pflicht gibt, den Pfeil zu benutzen. Wer möchte, kann ihn einfach ignorieren und auf grünes Ampellicht warten. Wer rechts abbiegt, ohne vorher an der Haltelinie das Fahrzeug komplett zum Stehen zu bringen, wird mit einem Punkt in Flensburg und einer Geldbuße von 70 EUR bestraft. Gefährdet man beim Abbiegen andere Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld sogar auf bis zu 150 EUR, bei einem Unfall sogar auf bis zu 180 Euro.“

Die Verbreitung des Grünpfeils ist unterschiedlich, manchmal widersprüchlich. So berichtet die Autobild im März 2014: „Hamburg war im Jahr 2002 mit mehr als 360 Schildern noch die Hauptstadt des Grünpfeils in der Bundesrepublik. Doch auch dort wurden schon 171 wieder abgeschraubt. Als Hauptgrund nennt die Innenbehörde jedoch nicht gestiegene Unfallzahlen, sondern die zunehmende Einführung verkehrsabhängiger Steuerungen in den Ampelanlagen. Die Schilder müssten zudem aus Sicherheitsgründen abgebaut werden, weil immer mehr Ampelanlagen mit Signalen für Sehbehinderte ausgestattet werden.“ Kurios mutet auch eine Meldung in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) an: „Der einzige grüne Pfeil in Barsinghausen ist Geschichte: Wegen häufiger Unfälle hat die Stadt den Rechtsabbiegerpfeil an der Kreuzung Hannoversche Straße/Siegfried-Lehmann-Straße gestern abbauen lassen.“ Grund für den Abbau seien erhöhte Unfallzahlen – und das trotz eines beachtlichen Zusatz-Schildes, auf dem das Verhalten am Grünpfeil in allen Einzelheiten erklärt wurde … Sehenswert!

* In vollem Wortlaut bestimmt die Straßenverkehrsordnung: „Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Wer ein Fahrzeug führt, darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.“
Das bedeutet also, der „Grünpfeil“ darf nur genutzt von Fahrzeugen werden, die im rechten Fahrstreifen eingeordnet sind: „Er darf also nicht mehr genutzt werden, wenn der rechte Fahrstreifen zugeparkt ist, und der Abbieger im zweiten Fahrstreifen eingeordnet ist. Dies ist zumindest in Berlin ein sehr häufiger Verstoß.“
Wir danken Peter Bergkessel (Fahrschule Bergkessel, Berlin) für diesen Hinweis.

 

DiH (Redaktion)