Bundesrat: „Gaffer“ effektiver bekämpfen

Wer nicht helfen kann, sollte an einer Unfallstelle vorsichtig vorbeifahren und Platz für die Helfer machen ... © DEGENER

Wer nicht helfen kann, sollte an einer Unfallstelle vorsichtig vorbeifahren und Platz für die Helfer machen © DEGENER

Menschen, die z. B. mit ihren Smartphones Videos oder Fotos von Unfällen, Anschlägen oder Naturkatastrophen aufnehmen oder solche Aufnahmen im Netz verbreiten, sollen künftig auch dann bestraft werden, wenn sie damit tödlich verunglückte Opfer bloßstellen. Das fordert der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf, den er Anfang März beschlossen hat.

Wer an eine Unfallstelle kommt, tut gut daran, beim Absichern  der Unfallstelle zu helfen, Verletzten Ersthilfe zu leisten und Rettungskräfte zu verständigen. Doch plötzliches Bremsen, nur um Fotos oder ein Video von einer Unfallstelle zu machen, bedeutet nicht nur die Missachtung der Rechte der Verunglückten, sondern stellt auch eine Gefahr für andere Unbeteiligte dar. So heißt es z. B. in einem Medien-Bericht über einen schweren Unfall auf der A5: „Gaffer verursachen weitere Unfälle […] Bei einem schweren Verkehrsunfall auf der Autobahn A5 kamen am Montag mindestens vier Menschen ums Leben. Nach dem Unglück ereignete sich auf der Gegenfahrbahn ebenfalls ein schwerer Zusammenstoß. Der Grund: Das beste Foto der Opfer zu erhaschen …“ („Stern Online“)

Bereits seit Sommer vergangenen Jahres können Schaulustige, die den Einsatz von Rettungskräften behindern, wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft werden. Das Herstellen und Verbreiten von bloßstellenden Fotos und Videos Verstorbener ist jedoch nach wie vor straffrei. Das soll durch die Erweiterung geändert werden: „Unbefugte Aufnahmen von Toten und deren Verbreitung könnten dann mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Auch der Versuch soll strafbar sein“ (Bundesrats-Drucksache 41/18, Beschluss).

Zunächst kann die geschäftsführende Bundesregierung zu dem Entwurf Stellung nehmen. Anschließend leitet sie ihn an den Bundestag weiter. Wann und ob dieser sich mit dem Vorschlag des Bundesrates beschäftigt, entscheidet der Bundestag. Ein Termin steht noch nicht fest.

DiH (Redaktion)