zweiradausbildungMit zunehmender Frühlingssonne wächst so langsam der Druck auf die Reaktivierung des öffentlichen Lebens und z. B. auch eine Wiederöffnung der Fahrschulen. Zahlreiche Fahrschüler wollten ihre Motorradausbildung eigentlich schon pünktlich zum Saisonstart abgeschlossen haben – und mussten sich zunächst gedulden. Nachdem die Fahrausbildung insgesamt ins Stocken geraten war, dürfen sie jetzt vermutlich als erste mit einer Wiederaufnahme ihrer Ausbildung rechnen.

In einigen Bundesländern nehmen Fahrschulen ihre Arbeit unter besonderen Auflagen bereits wieder auf, andere Länder bereiten eine schrittweise Öffnung der Fahrschulen vor. Zu den weniger problematischen Bereichen zählt dabei offenbar die Ausbildung in den Zweiradklassen. Denn eine wichtige Grundvoraussetzung für den achtsamen Umgang erfüllt sie wie von selbst: In der praktischen Ausbildung und Prüfung bietet sie ausreichend Abstand zwischen den teilnehmenden Personen. Zumindest ist der gegenseitige Schutz verhältnismäßig leicht einzuhalten. Sei es, wenn Lehrende Ihre Lernenden zunächst im Umgang mit der Maschine vertraut machen – und zwar vornehmlich an der frischen Luft, sei es, wenn sie bei Übungsfahrten im gebührenden Abstand hintereinander her fahren. Sowohl von den Unterrichtenden als auch von den Prüfenden sind die Lernenden während der Fahrten jedenfalls räumlich deutlich getrennt. Mit dem richtigen Abstand haben die Beteiligten der Zweiradausbildung daher kein Problem!

01.07.2020: Schonfrist für Altgeräte läuft ab

Funk-AltgeräteDamit sie dabei aber nicht völlig außer Kontrolle geraten, müssen ihre Ausbilder und Ausbilderinnen akustisch immer direkt vor Ort bzw. „im Ohr“ sein. Glasklare und zuverlässige Verständigung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine sichere Ausbildung und Prüfung im Straßenverkehr. Aber Vorsicht: Nicht jedes Funkgerät erfüllt noch die aktuellen Voraussetzungen. Spätestens am 1. Juli 2020 endet die in der StVO vorgesehene Übergangsfrist für Handfunkgeräte! Sie sind in der aktuellen Fassung des Paragrafen 23 StVO nicht mehr erlaubt. Zulässig sind dann auch im Fahrschulfahrzeug nur noch Kommunikations-Geräte, die weder aufgenommen noch gehalten und z. B. per Sprachsteuerung genutzt werden.

DEGENER Fahrschul-Funk-Sets inklusive Fahrlehrer-Headset zur „freihändigen“ Bedienung erfüllen nicht nur die Ansprüche des Straßenverkehrsordnung, ihre modernste Funktechnik sorgt zudem für eine optimale Sprachübertragung auch über größere Distanzen (s.u.). So geht kein Fahranfänger verloren.

Hygienemaßnahmen zum Mitmachen

Einohr-HeadsetEin weiterer Vorteil in der aktuellen Zeit ergibt sich aus den flexiblen Anschlussmöglichkeiten der aktuellen Modelle, gerade im Rahmen eines umfassenden Hygienekonzeptes: Je nach Ausführung erlauben die Anlagen den Schülern z. B. das Mitbringen eigener, privater Kopfhörer (Anschluss 3,5 mm Klinke). Die Bluetooth-Anlage macht es sogar möglich, Kopfhörer und Mikrofon des Smartphones in den Funkverkehr zu integrieren.

Die „Hygienemaßnahmen zum Mitmachen“ betreffen übrigens auch die persönliche Ausstattung der Lernenden: Jeder/Jede trägt die eigene Motorradbekleidung. Die ist für die Prüfung ohnehin Voraussetzung und sollte rechtzeitig vor der Ausbildung angeschafft und „eingetragen“ werden. Das Tragen der eigenen Kleidung dient am Ende nicht nur dem persönlichen Wohlbefinden, sondern auch der hygienischen und der Fahrsicherheit.

Sicher Kontakt halten – auch auf Distanz

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