Projekt: Silicon Economy

Das Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr regelt bereits seit 1961 die zivilrechtlichen Beziehungen in Bezug auf den internationalen Transport von Gütern auf der Straße. Für insgesamt 58 Vertragsstaaten erfolgt die Abwicklung eines Frachtvertrags nach der CMR auf der Basis verschiedener Dokumente, insbesondere auf der des Frachtbriefes. Verschiedene Bestimmungen des Übereinkommens regeln, dass der Frachtbrief ein Papierdokument sein muss.
Papierdokumente sind für Logistikunternehmen und die mit ihnen verbundenen Wirtschaftszweige, wie z. B. Handel und verarbeitendes Gewerbe, auf Grund des Verwaltungsaufwandes ein zusätzlicher Kostenfaktor. Zudem haben die Herstellung und Verwendung der Papierdokumente einen negativen Einfluss auf die Umwelt. Das eine Vereinfachung und Effizienzsteigerung noch nicht erreicht wurde, liegt hauptsächlich an dem bisher fehlenden einheitlichen Rechtsrahmen, der die Behörden verpflichtet, die vorgeschriebenen Beförderungsinformationen in elektronischer Form zu akzeptieren.

Die Akzeptanz, Informationen in elektronischer Form und mit gemeinsamen Spezifikationen auszutauschen, soll die Kommunikation zwischen den Unternehmen und den zuständigen Behörden vereinfachen. Als Folge soll die elektronische Kommunikation zu erheblichen Verwaltungskosteneinsparungen für die Unternehmen führen.

Durch die Verordnung (EU) 2020/1056 sind funktionale Anforderungen an die eFTI-Plattformen festgelegt. Diese sollen künftig von den Unternehmen genutzt werden, um den zuständigen Behörden die gesetzlich vorgeschriebenen Beförderungsinformationen in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Für Drittanbieter von Plattformdiensten (eFTI-Dienstleister) sind ebenfalls Anforderungen formuliert. Durch diese Anforderungen soll sichergestellt sein, dass alle eFTI-Daten ausschließlich auf der Grundlage eines rechtebasierten Kontrollsystems verarbeitet werden können, dass zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften unmittelbarer Zugang zu diesen Daten für die zuständigen Behörden möglich wird und dass die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 erfolgen kann. Die Verarbeitung sensibler Unternehmensinformationen soll die Vertraulichkeit wahren und sicher sein.

Projekt: Silicon Economy – Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) will die Einführung des elektronischen Frachtbriefs (e-CMR) in Deutschland erleichtern und entwickelt dafür gemeinsam mit dem Fraunhofer IML Dortmund eine Anwendung. Für die vollständig digitalisierte Logistikkette ist der elektronische Frachtbrief ein zentrales Element. Diese Anwendung soll kleinen und mittelständischen Unternehmen die Entwicklung eigener Geschäftsmodelle ermöglichen – ein einheitlicher Standard für eine vollumfängliche Kompatibilität muss aber jederzeit gewährleistet sein.

Um dem Grundsatz „standardmäßig digital“ (EU-eGovernment-Aktionsplan 2016-2020 — Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vom 19. April 2016) gerecht zu werden, muss die Verwendung elektronischer Mittel für den Austausch der erforderlichen Informationen gefördert werden.

Die Verordnung trat am 20. August 2020 in Kraft. Seither gelten bestimmte Regelungen in Bezug auf die Notifizierungspflichten, also die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten. Die Verordnung gilt ab dem 24. August 2024.

Die Logistik wird immer digitaler – am 17. September 2021 passierte das Gesetz zum elektronischen Frachtbrief den Bundesrat. Er wird also kommen und wir werden Sie informieren.

AnH
-BKF-Redaktion-