Verkehrsministerkonferenz für Abbiege-Assistenten-Pflicht

Die Grafik zeigt, wie ungünstig sich der Sichtbereich (Blau) und der Tote Winkel (Rot) für den Fahrer beim Abbiegen verändern ... © DEGENER

Die Grafik zeigt, wie ungünstig sich der Sichtbereich (Blau) und der Tote Winkel (Rot) für den Fahrer beim Abbiegen verändern … © DEGENER

Bereits im Koalitionsvertrag vom März 2018 haben sich die Regierungsparteien unter dem Stichwort „Mehr Verkehrssicherheit und Mobilität 4.0“ darauf geeinigt, neben der Förderung elektrischer und autonomer Fahrzeuge auch „Fahrerassistenzsysteme wie nicht abschaltbare Notbremssysteme oder Abbiegeassistenten für Lkw und Busse verbindlich vorschreiben und eine Nachrüstpflicht für Lkw-Abstandswarnsysteme prüfen“ zu wollen.

Nur einen Monat später – nachdem die Verkehrsministerkonferenz in Nürnberg Mitte April ebenfalls „die verpflichtende Nutzung von Abbiegeassistenten und automatischen Notbremssystemen“ gefordert hat – liegen dem Bundesrat erste Entschließungs-Anträge zu diesem Thema vor. Mit dem Antrag nach Drucksache 110/18 soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich gegenüber der EU-Kommission verstärkt dafür einsetzen, „dass in den Typgenehmigungsvorschriften schnellstmöglich sicherheitswirksame technische Einrichtungen (Abbiege-Assistenzsysteme) nach dem Stand der Technik bei Nutzfahrzeugen ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht verpflichtend vorgeschrieben werden.“ Für die Anschaffung bzw. Nachrüstung solle es staatliche und versicherungstarifliche Anreize geben. In der Begründung heißt es: „Gestützt auf eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aus 2016 schätzt die Unfallforschung der Versicherer (UDV), dass etwa ein Drittel der jährlich im Straßenverkehr getöteten Radfahrenden Opfer von Abbiegeunfällen werden. Dabei habe die Auswertung gezeigt, dass die Schuld selten die Radfahrenden tragen. Die meisten Unfälle passieren an Ampelkreuzungen – während die Radfahrenden Grün haben.“ Die Annahme, wonach vor allem besonders schnelle oder rüpelhafte Radfahrende in solche Unfälle verwickelt würden, sei damit widerlegt. Unfall-Verursacher seien meist die Lkw-Fahrer. – Wie schnell die EU-Kommission mit der Überarbeitung der Verordnung zur allgemeinen Fahrzeugsicherheit vorankommt, ist allerdings nicht absehbar. Das könnte auch den zweiten Antrag zum Thema Sicherheit von Nutzfahrzeugen betreffen. Darin geht es um die „Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner in schweren Nutzfahrzeugen“ (Drucksache 138/18), so dass z. B. Notbrems-Systeme nicht mehr abschaltbar sind. Eine Forderung, die wegen des hohen Anteils von Auffahrunfällen durch schwere Nutzfahrzeuge besonders auf Bundesautobahnen und der schweren Folgen ebenfalls dringend geboten scheint.

DiH (Redaktion)