Assistenten kennen und verwenden

Einsatz, Bedienung und Kontrolle der Assistenzsysteme werden künftig bewertet. © DEGENER

Einsatz, Bedienung und Kontrolle der Assistenzsysteme werden künftig bewertet. © DEGENER

Fahrschulfahrzeuge zählen meist zu den jüngeren Baureihen und sind entsprechend mit modernen Assistenzsystemen ausgestattet. Die vorhandenen Systeme wirken sich dabei zunehmend auf die Fahrprüfung aus. Heißt es in der aktuellen Prüfungsrichtlinie bisher lapidar: „Der Bewerber muss mit den Bedienungseinrichtungen vertraut sein. Werden Assistenzsysteme benutzt, so muss er diese eigenständig bedienen“, so wird in der ab kommendem Jahr geltenden Fassung ein „Fehlerhaftes Bedienen der Fahrerassistenzsysteme“ bereits unter der Rubrik „Leichte Fehler“ verbucht.

Laut VDTÜV sollen daher „Funktionsweise und Umgang mit den Systemen zum Bestandteil der Fahrausbildung“ werden: „Fahrerassistenzsysteme bieten ein großes Potenzial für mehr Verkehrssicherheit“, erklärt Marc-Philipp Waschke, Verkehrssicherheitsexperte beim TÜV-Verband. „Autofahrer sollten bereits in der Fahrschule gründlich auf den Gebrauch von sicherheitsrelevanten Fahrerassistenzsystemen vorbereitet werden und den richtigen Umgang in der Fahrerlaubnisprüfung nachweisen.“ Dazu gehöre es, neben den genauen Funktionsweisen insbesondere auch die Grenzen eines Systems kennenzulernen. Wenn z. B. ein Fahrzeug über Funktionen wie Spurhalteassistenten oder intelligente Geschwindigkeitsregler verfügt, dürfe die Aufmerksamkeit am Steuer deswegen nicht nachlassen, mahnt der Fachmann.

Gleichzeitig dürfe man aber nicht vergessen, dass Fahranfänger ihre ersten eigenen Fahrerfahrungen nicht unbedingt mit modernsten Fahrzeugen machen, daher sei es wichtig, dass Fahrschüler sowohl mit als auch ohne Assistenzsysteme zurechtzukommen. Wenn sie sich vorher in ihrer Ausbildung auf elektronische Unterstützung verlassen haben, steige das Unfallrisiko beim Fahren von Autos, die nicht mit den modernsten Systemen ausgerüstet sind, erläutert Waschke. Deswegen sollte etwa bei der praktischen Fahrprüfung mit adaptiven Konzepten vorgegangen werden, bei denen einzelne Systeme auch deaktiviert werden können. Zukünftig soll der Fahrprüfer jeweils entscheiden können, ob und wann welche Assistenzsysteme in der Prüfung verwendet werden.

Fahrschüler erwartet demnach in Zukunft praktisch eine doppelte Ausbildung: Neben der reinen Fahrzeugbeherrschung „CLASSIC“ sollen sie auch in der Lage sein, „moderne“ Assistenten sinnvoll einzusetzen und sich ihrer Hilfe bewusst und mit kritischem Abstand zu bedienen. Da könnte sich manch ein älterer Autofahrer gerne mal ein Scheibchen abschneiden und eine Nachschulung gönnen …

DiH (Redaktion)