Kann der Wettbewerb zwischen öffentlichem Personennahverkehr, Taxi­unternehmen und neuen Mobilitätsangeboten durch die Reform des Per­sonenbeförderungsgesetzes geregelt werden?

In größeren Städten gibt es inzwischen verschiedene Alternativen zum eigenen Kraftfahrzeug. Der öffentliche Nahverkehr mit Bus und Bahn, Carsharing-Angebote und Taxis bieten Möglichkeiten ohne eigenes Auto von A nach B zu gelangen. Dazu kommen inzwischen auch neue Anbieter, wie zum Beispiel Uber oder Free now, die meist mittels App schnell und einfach Fahrgelegenheiten bereitstellen. Bisher befanden sich die neuen Verkehrsdienste in einer rechtlichen Grauzone auf der Basis von einer Auffangvorschrift bzw. einer Experimentierklausel, eine rechtliche Regelung durch das Personenbeförderungsgesetz gab es dazu aber nicht. Durch die Reform des Gesetzes, die der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und den Grünen gebilligt hat, soll sich das nun ändern. Um die neuen Anbieter, die den Taxis künftig Konkurrenz machen, zu regulieren, haben sich die Regierungsfraktionen auf eine Neuregelung des Fahrdienstmarktes ge­einigt. So soll der Anfang März be­schlossene Gesetzesentwurf digitale Geschäftsmodelle innerhalb und außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf den Straßen regeln. Bei diesen Geschäftsmodellen sprich man auch von „On-Demand-Diensten“, sowie von „Ride-Pooling“ und „Ride-Sharing“. Bei letzterem Modell bestellt der Nutzer über eine App ein Fahrzeug, das ihn an einem geplanten Ort abholt und über einen Algorithmus eine Route erstellt, so dass weitere Personen mit ähnlicher Fahrstrecke zusteigen können. Dies wird im modernisierten Gesetzt als „gebündelter Bedarfsverkehr“ bezeichnet. Mit dieser Neuregelung des Personen Beförderungsgesetzes reagiert die Politik auf die in den vergangenen Jahren neu entstandenen Mobilitätsangebote und will den Wettbewerb zum ÖPNV und dem Taxi-Bereich somit regulieren und Dumping zum Nachteil von Bus, Bahn, Taxi und Pooling ausschließen. Dabei haben die Kommunen die Möglichkeit Anbieter wie Uber oder Free Now selbst zu regulieren, denn diese Dienste müssen nun genehmigt werden. Zudem müssen alle Fahrerinnen und Fahrer einen Nachweis der Fachkunde erbringen. Auch schärfere Regelungen und Mindestpreise können von den Kommunen erlassen werden – unter der Voraussetzung, dass der Anteil der Fahrdienste in einer Stadt (mit mindestens 100.000 Einwohnern) mehr als ein Viertel des Personenverkehrs einnimmt. Die Taxibranche ist mit den neuen Regelungen nicht zufrieden, auch weil die von ihr geforderte Vorbestellfrist für Mietwagen nicht kommt. Die Koalitionäre und auch die Grünen hingegen zeigen sich zufrieden mit der Öffnung für neue Mobilitätsformen und der Verhinderung von Dumpingangeboten. Der zwischen Union, SPD und Grünen gefundene Kompromiss soll die Mobilitätsangebote klar voneinander abgrenzen, doch die Befürchtung, dass in großen Städten von einer erhöhten Gefahr eines ruinösen Wettbewerbs und einer folgenden Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrsinteressen ausgegangen werden muss, besteht.
Auch von den neuen Anbietern kommt Kritik, weil die Rückkehrpflicht für ihre Wagen nicht abgeschafft wurde. So muss jeder Mietwagen nach Abschluss der Fahrt eigentlich zum Betriebssitz zurück – was in der Praxis jedoch kaum kontrolliert werden kann

Fahrdienste mithilfe einer App in Anspruch nehmen – rechtliche Rahmenbedingungen für neue Mobilitätsangebote.© Uber Technologies Inc