Fortsetzung BKF-Newsletter 12/2021:

Wesentliches Ziel dieser Verordnung: Die Anzahl der Getöteten und Verletzten durch die verpflichtende Einführung von Fahrzeugsicherheitssystemen weiter zu senken. Fahrerassistenzsysteme und Fahrzeugsicherheitssysteme können helfen Unfälle zu vermeiden oder deren Folgen zu verringern. Sie informieren die Fahrzeugführenden über die Funktion einzelner Systeme der Betriebs- und Verkehrssicherheit, über die Wetterlage und über Verkehrsbeschränkungen, überwachen die Positionen im Fahrstreifen und greifen im Notfall in die Fahrzeugführung ein, um Unfälle zu vermeiden.

Das Notbremslicht ist ein Fahrzeugsicherheitssystem zur Information Hinterherfahrender. Auch die höheren Anforderungen zur Verbesserung der Sicht des Fahrers auf andere Verkehrsteilnehmende helfen Unfälle zu vermeiden. Ist der Unfall nicht mehr zu vermeiden, soll die Umsetzung der Bauvorschriften zum erweiterten Kopfaufprallschutzbereich Unfallfolgen minimieren helfen. Die aus der ereignisbezogenen Datenspeicherung gewonnenen Erkenntnisse zum Unfall ermöglichen eine detailliertere Unfallforschung und präzise Weiterentwicklung der Fahrzeugsysteme.
Im Jahr 2015 erstmalig für den Straßenverkehr zugelassene Lkw und Kraftomnibusse müssen bereits verpflichtend mit Notbremsassistenzsystemen ausgerüstet sein. Ab 2022 sind für die EU-Typgenehmigung auch Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (N1) mit hochentwickelten Notbremsassistenzsystemen auszurüsten. Schwere Nutzfahrzeuge der Klasse N2 und N3 müssen ab dem 6. Juli 2022 über ein solches Notbremsassistenzsystem verfügen, wenn sie erstzugelassen werden sollen.

Ein intelligentes Geschwindigkeitsassistenzsystem soll den Fahrzeugführenden durch gezielte, angemessene und wirksame Rückmeldungen bei der Einhaltung der geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung unterstützen. Die optional in vielen Fahrzeugmodellen bereits erhältlichen Systeme basieren häufig auf der kombinierten Erkennung der Geschwindigkeitsbeschränkung durch Kamerasysteme unter Einbeziehung der Navigationsdaten.

Kollisionswarnsysteme werden ab 6. Juli 2022 für eine EU-Typgenehmigung der Fahrzeugklassen M2, M3, sowie N2 und N3 erforderlich, wohingegen „alle Erstzulassungen“ dieser Kraftfahrzeuge erst ab 7. Juli 2024 betroffen sind. Diese fortschrittlichen Systeme erkennen Rad Fahrende und zu Fuß Gehende in unmittelbarer Nähe der Vorder- oder Beifahrerseite des Fahrzeugs und geben eine Warnung an den Fahrzeugführenden. Vor allem ist die Ausrüstungspflicht mit Abbiegeassistenzsystemen hervorzuheben, die auf Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in die Verordnung aufgenommen wurde. Erstmalig werden technische Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme international harmonisiert.

Auch sind ab nächstem Jahr Systeme zur Datenspeicherung erforderlich – Pkw und leichte Nutzfahrzeuge müssen diese für eine EU-Typgenehmigung verbaut haben. Busse und schwere Nutzfahrzeuge müssen für eine EU-Typgenehmigung erst ab 7. Januar 2026 damit ausgerüstet sein.

Ein ereignisbezogener Datenspeicher erfasst im Einklang mit den EU-Datenschutzvorschriften anonymisierte Fahrdaten des Fahrzeugs bei einem Unfall. Die aus den Fahrdaten gewonnenen Erkenntnisse sollen eine detailliertere Unfallforschung ermöglichen, welche wiederum für die präzise Weiterentwicklung technischer Anforderungen erforderlich ist.

Zur Einführung der Sicherheitssysteme ist ein Zeitplan festgelegt worden: Die Aufteilung in 4 Zeitstufen (A – D). Zusätzlich wird zwischen „alle neuen Fahrzeugtypen“ und „alle Erstzulassungen“ unterschieden. So z. B. ist nach dem Anhang II der VO (EU) 2019/2144 ab dem 6. Juli 2022 die EU-Typgenehmigung für solche Kraftfahrzeuge zu verweigern, die nicht über ein für ungeschützte Verkehrsteilnehmer vorgeschriebenes Kollisionswarnsystem für Fußgänger und Radfahrer verfügen. Auch eine Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre ist ab diesem Datum für eine EU-Typgenehmigung erforderlich.

Diese und andere Assistenz- und Sicherheitssysteme werden dazu beitragen, Menschenleben zu retten. Das Hauptaugenmerk liegt stets auf der Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden, insbesondere der besonders gefährdeten.

Die Sicherheit im Straßenverkehr ist mit dem richtigen Verhalten zu verbessern. – Auch das Zulassen von Informationen des jeweiligen Fahrerassistenzsystems und dessen etwaiges Eingreifen hilft dem Fahrzeugführenden und steigert zusätzlich die Verkehrssicherheit. In diesem Sinne: Seien Sie für Ihren Berufsalltag gut vorbereitet – auch das Lesen des Betriebshandbuchs zum Verständnis der Funktionsweise von Assistenzsystemen gehört dazu.

AnH
BKF-Redaktion