Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung

Die Anerkennung kann erteilt werden, wenn

  • Sie über die personellen und sächlichen Voraussetzungen für die Vermittlung der für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder Weiterbildung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen,
  • Sie im angemessenen Verhältnis zur Zahl der Aus- und Weiterbildungsteilnehmer ausreichendes Lehrpersonal beschäftigen,
  • geeignete Unterrichtsräume sowie für jeden Teilnehmer geeignete und ausreichende Lehrmittel für die Durchführung des Unterrichts vorhanden sind,
  • eine fortlaufende Fortbildung des Lehrpersonals gewährleistet wird und
  • keine Tatsachen vorliegen, die gegen die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers sprechen.

Schulungen dürfen erst dann abgehalten werden, wenn die staatliche Anerkennung erfolgt ist. Die je nach Landesrecht anerkennenden Behörden fordern im Regelfall detaillierte Rahmenlehrpläne und sachlich-zeitliche Gliederungen für die Durchführung der Weiterbildungen ab. Die Antragsteller können dabei wählen zwischen verlagsseitig ausgearbeiteten Themeninhalten, welche die spezifischen Kenntnisbereiche enthalten und eigenen Weiterbildungsinhalten unter Einbindung von verlagsseitig angebotenen Unterrichten. Dabei führt die Zulassung eigener Themenabschnitte (Module) zu mehr Flexibilität und einer höheren Kundenbindung, weil die Inhalte auf den Bedarf regional agierender Unternehmen des Güter- und Personenkraftverkehrs bezogen abgestimmt werden können, und nicht auf fünf standardisierte Module beschränkt bleiben.

DEGENER-Material nutzen

Ihr Vorteil: Alle unsere Unterrichtsmaterialien entsprechen den Erfordernissen für die Anerkennung. Mit unserem innovativen Unterrichtsprogramm SCAN & TEACH 360° RED können Sie sich Ihre Vorträge nach Anlage 1 der Kenntnisbereiche für Ihre Weiterbildungstage individuell und für Ihre Kunden bedarfsgerecht zusammenstellen und der Behörde vorlegen. Sie stellen sich aus unseren Weiterbildungsrunden 1 bis 3 die Themeninhalte und Folien passend zu den Kenntnisbereichen und Ihrem eigenen Unterricht zusammen.

Möchten Sie z. B. auf Kundenwunsch die Kenntnisbereiche 1.2, 2.1 und 3.5 in einem Themenabschnitt vermitteln, finden Sie aussagefähige Folien zu Fahrerassistenzsystemen im Vortrag der Runde 2, Thema 1. „Wirtschaftliches Fahren“, ab Gliederungspunkt 1.6, in Verbindung mit der DEGENER-Fachinformation BKF-Profiweiterbildung „Fahrerassistenzsysteme“.

Wollen Sie im Kenntnisbereich 2.1 über das EU-Mobilitätspaket in Zusammenhang mit den Arbeitszeitbestimmungen informieren, verwenden Sie dazu Auszüge aus der Runde 3, Thema 4. „Firma-Fahrer-Fahrzeug“, der Runde 2, Thema 2 „Technik digitaler Tachograph“ und aus der DEGENER-BKF-Profiweiterbildung das „EU-Mobilitätspaket“.

Oder Sie wollen die Teilnehmenden im Kenntnisbereich 3.5 zum Thema „Verhalten in Notfällen / Tunnelbenutzung“ schulen. Material dazu finden Sie in der Runde 3, Thema 3. „Gefahrensituationen, Stress und Unfälle“ sowie in der Begleitbroschüre der Runde 3, Teilnehmerband 3.

Wie umfangreich Sie die jeweiligen Schwerpunkte behandeln, richtet sich nunmehr nach Ihrer zeitlichen Gliederung. Für einen Erfahrungsaustausch mit den Teilnehmenden sollte immer Zeit eingeplant werden.

Natürlich können Sie unsere Vorträge so nutzen, wie sie im Unterrichtsprogramm integriert sind. Diese sind in Zusammenarbeit mit DEGENER-Fachautoren sorgfältig erstellt worden und berücksichtigen die IHK prüfungsrelevanten Themen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen: Mit dem DEGENER-Verlag sind Sie und Ihr Unternehmen gut aufgestellt und können sicher in die Zukunft schauen.

Wir hoffen, Sie haben in Sachen Anerkennung schon alles in den sprichwörtlichen „trockenen Tüchern“ und dürfen sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem DEGENER-Team freuen.

BKF-Redaktion