Neben den immer noch besonderen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sorgt auch das launige Aprilwetter in diesem Jahr für einen etwas konfusen Start in die Motorrad- und damit auch die Motorradausbildungs-Saison. Immerhin, die Nachfrage dürfte sich aufgrund der allgemeinen Bedingungen enorm gesteigert haben. Damit wächst auf der einen Seite das Arbeitsvolumen für die Ausbildenden – auf der anderen Seite aber auch der Druck zur Rationalisierung und Optimierung der betrieblichen Abläufe.
Durchstarten mit Bedacht: Mentales Training
Dazu gehört sicher neben der optimierten Organisation durch ein voll vernetztes Fahrschuloffice wie das DEGENER FSO 360° auch die gründliche inhaltliche Vorplanung und Vorbereitung. Mentales Training ist gerade für Motorrad-Begeisterte ein lebenslanger – und in jeder Saison wiederkehrender – Begleiter, wie es nicht nur Fachleute betonen: „Nach längerer „Zweirad-Abstinenz“ braucht nahezu jeder Roller- und Motorradfahrer seine Zeit, um sich wieder an das Leben auf zwei Rädern zu gewöhnen. Ein „Kaltstart“ mit Vollgas ist nicht nur für den Motor schädlich, sondern auch für den Fahrer. Routinierte Motorradfahrer begrüßen deshalb die neue Saison mit einer ruhigen Einfahr-Phase.“ (Institut für Zweiradsicherheit) Um so mehr gilt das für Fahranfänger und solche, die etwa vom Pkw „umsatteln“.
Planvolle Ausbildung: „Blaupause“ Fahraufgabenkatalog
Die Fahrausbildung in den A-Klassen geht ganz genauso vor. Nach den Grundfahraufgaben im Schonraum geht es bedächtig und je nach Talent in den realen Straßenverkehr, wo die verschiedensten Fahraufgaben zu bewältigen sind. Um darauf – und auf das anvisierte Ausbildungsziel, die Prüfungsfahrt, besser vorbereitet zu sein, hat die Arbeitsgruppe „Theoretische Fahrerlaubnisprüfung und Aufgabenentwicklung“ der Arbeitsgemeinschaft Technische Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr 21–TÜV | DEKRA arge tp 21 einheitliche Standards und Bewertungskriterien festgelegt: Die Fahraufgabenkataloge für alle Klassen sind die neue Blaupause für das bundesweit einheitliche elektronische Prüfprotokoll (ePp), mit dem die Prüfenden die Leistungen der Bewerber seit Januar 2021 dokumentieren. Bereits während der Prüfungsfahrt werden die Leistungen der Fahrenden bezüglich der Fahraufgaben und Beobachtungskategorien (Fahrkompetenzbereiche) anhand der ebenfalls im Fahraufgabenkatalog festgelegten Bewertungskriterien aufgezeichnet. Nach Beendigung der Prüfungsfahrt nimmt der aaSoP eine zusammenfassende Fahrkompetenzeinschätzung vor, die er mit dem elektronischen Prüfprotokoll dokumentiert.
Im DEGENER Fahraufgabenkatalog für Klasse A (inklusive A2, A1 und AM) haben wir für Sie alle Anforderungsstandards und Bewertungskriterien sowohl für die Grundfahraufgaben als auch für die Fahraufgaben der praktischen Fahrerlaubnisprüfung auf eine Art zusammengefasst, die den Schwerpunkt auf Übersichtlichkeit der amtlichen Textfassung legt. Hier finden Sie sich schnell zurecht. Mit dem nächsten Update der DEGENER Unterrichtssoftware SCAN & TEACH können Sie auch während des Unterrichts auf die Inhalte und Kriterien der Fahraufgabenkataloge intensiv eingehen.
Sicherheit fährt vor
Neben der inhaltlichen Arbeit gehört auch die technische Ausstattung und Vorbereitung der Fahrschule zur Ausbildung. Gerade im Motorradbereich gilt: Sichtbarkeit ist Sicherheit. Deshalb empfehlen wir für alle Fahrten eine deutlich sichtbare Motorrad-Ausbildungs-Weste. Auch auf die zuverlässige Kommunikation zwischen Ausbildenden und Lernenden kommt es an, um z. B. Unsicherheiten der meist Vorausfahrenden auch aus der Position des Hinterherfahrenden sicher zu begegnen. Für eine optimale Verständigung sollte Ihr Unternehmen daher über eine langfristig zugelassene, „freihändige*“ Funk-Geräte-Technologie wie unser FAHRSCHUL-FUNK-SET verfügen.
Glasklare drahtlose Kommunikation zwischen Fahrlehrer und Fahrschüler, beste Sprachqualität, eine Reichweite bis 1000 m, automatische Lautstärke-Anpassung und Anschlussmöglichkeiten (z. B. an Universal-Headsets) sind die Grundvoraussetzungen für sicheren Führungsfunk. Darauf legen Sie als verantwortungsvolle Ausbilder sicher besonderen Wert. Und als leidgeplagte Anwender freuen Sie sich zudem über die einfache Bedienung und Handhabung, eine robuste Ausführung und die zuverlässige Leistung des Systems.
* Die mehrfach, zuletzt im Dezember 2020 verlängerte Frist zur Anwendung des § 23 Abs. 1a (Verbot von Handfunkgeräten) läuft nach derzeitigem Stand zum 1. Juli 2021 endgültig aus.