Als 2014 auf dem 5. Deutschen Fahr­lehrerkongress vor den mehr als 1500 Teilnehmern die für Fahrschulen spe-ziell entwickelten Fahrsimulatoren für die Führerscheinausbildung präsentiert wurden, war das Echo noch eher zurückhaltend. Wie bei der Frage nach der Anschaffung eines Thermomix reichten die Reaktionen von „braucht man nicht“ bis hin zu „muss man unbedingt haben“.

Passend war, dass auf dem Kongress Flugkapitän Manfred Müller, Leiter der Flugsicherheitsforschung der Lufthansa, über seine Erfahrungen berichtete, der ja aus einer Berufsgruppe kommt, aus der die Simulatoren nicht wegzudenken sind. Er ging in seinem Vortrag auf die neuen Simulatoren für Fahrschulen und Fahrschüler ein und deren Einsatzmöglichkeiten.

Heute gehören die Simulatoren für viele Unternehmen zum Ausbildungsangebot dazu und in den einschlägigen Fachzeitschriften gibt es informative Überblicke über das Angebot am Markt. Im Hinblick auf die zunehmende Dichte des Verkehrs und die große Zahl der in den Fahrzeugen heute eingebauten Fahrassistenzsysteme stellt die Bedienung eines Fahrzeuges im realen Straßenverkehr zunehmend immer höhere Anforderungen. Dazu lassen die haptischen Fähigkeiten der jungen Fahranfänger im Zeitalter der Digitalisierung immer mehr nach. Da kann es also durchaus Sinn machen, vor dem Eintauchen in den realen Straßenverkehr die ersten Trockenübungen auf einem Simulator zu absolvieren.

Ich habe allerdings bereits damals festgestellt, dass es bei der Werbung für den Einsatz der Geräte im Rahmen der Ausbildung Probleme geben könnte. Ich habe insbesondere die Hersteller/Anbieter davor gewarnt, in den Werbematerialien, die den Fahrschulen zur Verfügung gestellt werden, pauschale und irreführenden Aussagen zu machen.

Ich habe mir die Werbematerialien auch regelmäßig angesehen, um für die Fahrschulunternehmer, die diese Geräte einsetzen und Werbung dafür machen wollen, Probleme zu vermeiden. An dieser Stelle auch noch mal der immer wieder wichtige Ratschlag, gekaufte Werbematerialien, von denen der Fahrschulunternehmer ausgehen kann, dass sie rechtlich überprüft worden sind, nicht mit eigenen Aussagen zu verändern.

Es ist Fahrschulen völlig unbenommen, die Vorteile der Durchführung von Übungsstunden auf einem Simulator in der Werbung darzustellen. Dazu gehören die Verminderung des Stresses, den der reale Straßenverkehr für den Fahranfänger gerade in der Anfangsphase einer Ausbildung darstellt. Außerdem können neben vielen anderen Vorteilen der Simulatorfahrten besondere Gefahrensituationen im Straßenverkehr mehrfach und in Ruhe geübt werden.

Es gibt allerdings bis heute keine wissenschaftlichen validen Untersuchungen, wie sich die Ergänzung der praktischen Ausbildung durch die Übungsstunden auf einem Simulator auf die dann folgende praktische Ausbildung im realen Straßenverkehr konkret auswirkt. Es gibt also keinen Nachweis, dass in einem solchen Fall weniger Fahrstunden im praktischen Unterricht erforderlich sind und die Kosten für eine Ausbildung durch den Einsatz des Simulators sinken. Von daher ist es auch nicht möglich, in der Werbung für Simulatorstunden auf eine wie auch immer geartete Kostenersparnis hinzuweisen.

Schon im Geschäftsbericht der Wettbewerbszentrale 2016 wird auf diesen Punkt und die dazu von der Wettbewerbszentrale erstrittenen Urteile des LG Bielefeld und des LG Gera in zwei Grundsatzverfahren hingewiesen. In zahlreichen weiteren dazu im Internet und in Fachzeitschriften veröffentlichten Beiträgen habe ich immer wieder auf diesen Gesichtspunkt hingewiesen. Sowohl in meinen Vorträgen bei den Weiterbildungen der Fahrlehrerverbände, in den Geschäftsberichten der Wettbewerbszentrale, aber auch bei meinen Beiträgen in Rahmen der DEGENER Infotage habe ich anhand von Werbebeispielen aus der Praxis immer wieder vor solchen irreführenden Werbeaussagen gewarnt.

Das ist auch von den meisten der in Deutschland arbeitenden Fahrschulen, die Simulatoren einsetzen und bewerben, umgesetzt worden. Allerdings hat eine nach einem Hinweis aus der Fahrlehrerschaft durchgeführte Überprüfung der Wettbewerbszentrale ergeben, dass doch einige Fahrschulen mit einer Reduzierung der Fahrstunden im praktischen Unterricht oder pauschal mit einer Reduzierung der Ausbildungskosten für ihren Simulator werben.

Peter Breun-Goerke, Rechtsanwalt, seit 1993 Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, Syndikusrechtsanwalt und Fachautor.