Fortbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder nach der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

… Fortsetzung DEGENER BKF-Newsletter 10/2017

Wer bildet die Ausbilder aus?

Es gibt eine große Anzahl von Ausbildern, die auf diesem Gebiet tätig sind und Berufskraftfahrer ausbilden. Damit die Ausbilder eine qualifizierte Fortbildung erhalten können, müssen klare Anforderungen an die „Ausbilder der Ausbilder“ gestellt werden. Diese gibt es derzeit jedoch noch nicht. Es hilft nicht, die Ausbilder nach einer qualitativ hochwertigen Fortbildung suchen zu lassen und gleichzeitig keine Zulassungskriterien bezüglich der Fortbildungsstätten und deren Lehrpersonal zu definieren. Wo genau kann sich der Ausbilder fortbilden? Hier ist wiederum die Bundesregierung gefragt und in der Folge die umsetzenden Bundesländer, eine möglichst bundesweit einheitliche Regelung zu finden.

 

Wer darf die Ausbilder ausbilden, um die gesetzlichen Forderungen zu erfüllen?

Ausbilder zum Beispiel für den Bereich der Ladungssicherung, werden beim Verein Deutscher Ingenieure Wissensforum GmbH ausgebildet und können diese Ausbildung mit einer Prüfung abschließen. Die Ausbildung der späteren Ausbilder erfolgt durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Hierdurch wird ein Höchstmaß an Qualität erzielt. Die Sachverständigen unterliegen selbst der Weiterbildungsverpflichtung, damit sie bei Gerichtsverfahren stets auf die neuesten Erkenntnisse in ihrem Fachgebiet zurückgreifen können.

 

Wer kann die Ausbilder ausbilden?

Rein faktisch ist das für den Sachverständigen eine passende Aufgabe. Er ist in der Lage, komplexe Vorgänge einfach zu erklären, damit es vor Gericht keine Missverständnisse über den zu klärenden Sachverhalt gibt.

Werden Fortbildungsmaßnahmen von vereidigten Sachverständigen durchgeführt, stellt sich die Frage, ob das in einer Ausbildungsstätte durchgeführt werden muss oder, ob ein Seminarraum in einem Hotel als ausreichend betrachtet werden darf.

Gibt es eine Bescheinigung über den Nachweis dieser Fortbildung? Gibt es sonstige Vorschriften, die zu beachten sind? Ist eine einfache Teilnahmebescheinigung ausreichend? Ist eine Lernerfolgskontrolle auch bei der Fortbildungsmaßnahme von Vorteil? Wie stellt man sicher, dass der vermittelte Stoff auch angekommen ist?

Der Gesetzgeber ist gefordert, eine Klarstellung herbeizuführen, um den Ausbilderinnen und Ausbildern und denen, die diese fortbilden werden, ein klares Ziel vorzugeben. Nur so kann die Frist bis zum 21.12.2020 auch inhaltlich qualitativ eingehalten werden.

Beitrag von Rolf Dänekas