Von vier Rädern auf zwei

Ende 2019 in das deutsche Fahrerlaubnisrecht aufgenommen, kam die Schlüsselzahl 196 für die Fahrerlaubnis der Klasse B offenbar gerade zur rechten Zeit. Sehr bald wurde daraus ein „Erfolgsmodell“, wie der Industrieverband Motorrad Deutschland (IVM) an den Verkaufszahlen der 125 cm3-Roller und Motorräder für das erste Halbjahr 2020 abliest: „Ein Anstieg von etwa 55 Prozent in diesem Leichtkraftradsegment in Deutschland“ dokumentiere mehr als deutlich, dass diese Regelung die Interessen und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger des Landes voll getroffen habe.

IVM_Statistik-Jahresvergleich-20-21

„Nicht nur in Zeiten von Corona bietet das Zweirad individuelle Mobilität und eine platzsparende Fortbewegungsmöglichkeit sowohl im ruhenden als auch im fahrenden Verkehr und hat sich auch Dank der Einführung der Führerscheinerweiterung B196 für viele zu einer attraktiven Alternative“ entwickelt, resümieren die Verbandsmitglieder anlässlich des Motorradgipfels in Berlin Anfang Mai 2021.

Das Geheimnis des Erfolges: Prüfungsfreiheit

Der größte Vorteil am Erwerb der „erweiterten“ Fahrerlaubnis liegt in der Prüfungsfreiheit. Diese Tatsache senkt für viele Menschen die Hemmschwelle enorm! Für die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 müssen Interessierte lediglich an einer Fahrerschulung teilnehmen. Die Fahrschule stellt bei erfolgreicher Teilnahme eine Bescheinigung aus, mit der die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den vorhandenen Führerschein nur noch eine Formsache bei der Behörde ist.

Auch wenn keine Prüfung nötig ist – ein paar Voraussetzungen müssen sehr wohl erfüllt sein: das Mindestalter beträgt 25 Jahre, außerdem müssen Interessierte mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Dazu sind noch der Personalausweis und ein biometrisches Passbild vorzulegen. Dann kann es mit der Fahrerschulung auch schon losgehen – sofern die Termine frei sind. Denn immerhin sind mindestens vier Unterrichtseinheiten (à 90 Minuten) theoretische Schulung und mindestens fünf Unterrichtseinheiten (à 90 Minuten) praktische Schulung vorgeschrieben – auf der je nach Talent und Auffassungsgabe nach oben offenen Ausbildungsskala. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1. Das sollen die Teilnehmenden während der fahrpraktischen Übungen unter Beweis stellen. Zum Beleg unterschreibt der Fahrlehrer die Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung.

Gezielte Schulung in Praxis und Theorie

Für den gezielten theoretischen Unterricht, der laut Gesetzgeber mindestens die Inhalte des Ausbildungs-Rahmenplans (Anlage 2.1) der Fahrschüler-Ausbildungsordnung umfasst, hat das Redaktions-Team im DEGENER Verlag die wesentlichen Inhalte aus den Lehrmaterialien für die Klasse A1/A handlich, ansprechend und in übersichtlicher Form zusammengefasst. Wir bieten Ihnen in unserem kleinen Begleiter wesentliche Tipps zur Bekleidung, zu den Checks von Mensch und Maschine, den Grundfahrübungen, den Besonderheiten der 125er Motorräder, Fahr- und Gefahren-Situationen u.v.m.

Dazu gehört auch eine Übersicht über die Eigenschaften der mit der neuen Erlaubnis fahrbaren Mopeds und Roller – mit Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h immerhin Fahrzeuge, die um einiges schneller sind als Mofas, Pedelecs oder AM-Roller (bis 45 km/h). Zudem dürfen mit diesen Fahrzeugen auch die häufig „schnelleren“ Autobahnstrecken genutzt werden, auf denen der Ampelmarathon der Innenstädte umfahren werden kann. Es handelt sich um Motorräder der Klasse A1 mit bis zu 11 KW (15 PS) und 125 cm3, deren Höchstgeschwindigkeit nicht festgelegt ist.

Einziger Wermutstropfen: B196 gilt nur im Inland

Die Schlüsselzahl gilt nur national: Die erweiterte Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klasse A1 gilt nur innerhalb Deutschlands, im Ausland (auch innerhalb Europas) bleiben Zweiräder über 50 cm³ für Klasse-B-Inhaber trotz Eintragung tabu. Auch ein späterer Aufstieg in die „echten“ Motorrad-Klassen A2 (bis 35 kW) und A (alle Motorräder) ist nicht möglich. Dazu ist eine (erneute) entsprechende Fahrausbildung erforderlich – dann allerdings mit Prüfung.

Eine interessante Besonderheit bleibt: Weil die Praxisschulung keine Fahrausbildung im herkömmlichen Sinn ist, muss die Fahrpraxis nicht unbedingt auf einem Motorrad mit Gangschaltung geübt und gefahren werden – auch nicht die Grundfahraufgaben. Wenn es die Fahrschule anbietet, kann die Ausbildung sogar auf einem den Vorgaben entsprechenden, mind. 90 km/h schnellen 125er Automatik-Roller durchgeführt werden.

Geben Sie den Wartenden jetzt eine Chance, sich den Wunsch nach der neuen Freiheit auf zwei Rädern endlich erfüllen zu können. Und nutzen Sie die Gelegenheit, die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen A-Klassen eingehend mit Interessierten zu besprechen. Helfen Sie bei der Entscheidung: B 196 oder doch lieber A? Sie haben das Know-how und die Kompetenz dazu!

11145-B196-Broschuere

Broschüre B196

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Das Begleitheft für die Fahrerschulung zur Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Fahrerlaubnis der Klasse B.

22439-B196-Teilnahmebescheinigung

Teilnahmebescheinigung B196

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B196-Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde. Block zu 25 Blatt, Format: DIN-A5