Laut einer Pressemitteilung des Bundestages plant die Bundesregierung vorläufig keine Erhöhung der allgemein höchstzulässigen Gesamtmasse bei Lkw-Transporten. Aus Sicht der Regierung hätte eine allgemeine Erhöhung der höchstzulässigen Gesamtmasse für Fahrzeugkombinationen von 40 Tonnen auf 44 Tonnen und damit eine Angleichung an den Kombinierten Verkehr, eine große Mehrbelastung der Brückenbauwerke und der Straßeninfrastruktur zur Folge. Auch für Fahrbahnbefestigungen und Brücken im nachgeordneten Netz, die tendenziell schwächer dimensioniert sind, gelte dies ebenfalls.

Die für das nachgeordnete Netz zuständigen Länder wurden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) um eine Stellungnahme zu einer möglichen temporären Erhöhung gebeten. Eine entsprechende Erhöhung hätten alle Länder abgelehnt.

Die Länder Mecklenburg-Vorpommern (MV) und Brandenburg wurden vom BMDV gebeten, die zu den Häfen in Mecklenburg-Vorpommern auf den sogenannten Getreidekorridor Transporte von für den Weltmarkt bestimmten Agrarerzeugnissen aus der Ukraine vorübergehend (aktuell bis zum 31. August 2022) eine Gesamtmasse für Fahrzeugkombinationen von bis zu 44 Tonnen „nicht zu beanstanden“. Des Weiteren wurde beide Länder vom Ministerium gebeten, „von Kontrollen der Einhaltung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots sowie der Einhaltung des Samstagsfahrverbots in Ferienzeiten zur Vereinfachung und Beschleunigung des Transports der Agrarprodukte abzusehen“.

Die Bundesregierung teilte auf Nachfrage der Unionsfraktion mit, dass nach Angaben der Ukraine vor Kriegsbeginn durchschnittlich fünf Millionen Tonnen Getreide pro Monat exportiert worden seien. Im April 2022 habe der Wert bei etwa 600.000 Tonnen gelegen. Nach Informationen der EU-Kommission seien im Mai 2022 etwa 1,7 Millionen Tonnen Getreide exportiert worden, im Juni 2022 mehr als 2,2 Millionen Tonnen.

Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-904984

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BKF-Redaktion