Kleine Schäden – großer Ärger

Ehrliche Schadensregulierung spart Ärger – und im Fall einer Anzeige auch Geld. © DEGENER

Ehrliche Schadensregulierung spart Ärger – und
im Fall einer Anzeige auch Geld. © DEGENER

„Jede Verkehrsteilnehmerin und jeder Verkehrsteilnehmer kann Opfer oder Geschädigter einer Verkehrsunfallflucht werden“, stellt die Pressestelle der Kreispolizeibehörde Viersen auf ihrer Webseite fest: „Dass Unfallflucht auch bei Sachschadensunfällen keine Bagatelle ist, zeigt allein schon die Schadenshöhe, die heutzutage recht schnell einen hohen drei- oder vierstelligen Eurobetrag erreicht.

Dabei sind die Strafen für einen überführten Unfall-Flüchtigen oftmals weit höher als die Formalitäten oder die Höherstufung in der Versicherung. Denn wer erwischt wird, muss mit harten Konsequenzen rechnen. „Selbst bei kleinen Sachschäden an Bäumen, Leitplanken oder parkenden Fahrzeugen ist ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort eine Straftat“, warnt ACE-Verkehrsrechtsexperte Florian Wolf. Unfallflüchtige haben demnach – je nach Schwere der Tat – mit einer hohen Geldstrafe, Punkten in Flensburg, Fahrverbot und sogar Führerscheinentzug zu rechnen. Die Kaskoversicherung kann eine Leistung für Schäden am Fahrzeug des Täters ganz ablehnen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt zwar das Unfallopfer, kann sich aber bis zu 10.000 Euro vom Unfallflüchtigen zurückholen.

Der ACE rät jedem Verkehrsteilnehmer, immer am Unfallort zu bleiben und sofort über Handy selbst die Polizei zu verständigen oder verständigen zu lassen. „Wer in der Nacht oder auf einer einsamen Landstraße einen Schaden verursacht, darf sich zwar nach einer angemessenen Zeit vom Unfallort entfernen, muss aber den Schaden sofort anzeigen“, erläutert ACE-Jurist Wolf. Ganz wichtig: Wer einmal unerlaubt die Unfallstelle verlassen hat, hat faktisch eine Unfallflucht begangen. Durch „tätige Reue“, d. h. eine Nachmeldung innerhalb von 24 Stunden, kann der Autofahrer lediglich eine Strafmilderung erreichen – und das auch nur bei einem kleineren Sachschaden. Bei Personenschäden erwartet den Verursacher, der sich nicht um die verletzte Person kümmert, zusätzlich noch ein Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung. Gerade angesichts der hohen Strafen im Falle einer Ermittlung und Überführung als Unfallverursacher appelliert die Polizei Viersen: „Machen Sie sich nicht strafbar, sondern stellen Sie sich Ihrer Verantwortung! Auch Sie selbst wollen nach einem Unfall nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben. Jeder kann einmal einen Fehler machen, im Zweifel wird Ihre Versicherung den entstandenen Schaden regulieren“.

DiH (Redaktion)