Neue BMVI-Förderrichtlinie gegen den Lkw-Parkplatzmangel

Immer wieder liest man von viel zu wenig Parkplätzen für Fahrzeugführende von Nutzfahrzeugen. Dabei sind gerade diese auf freie Parkplätze angewiesen. Denn aus Gründen der Verkehrs- und Arbeitssicherheit sind vom Gesetzgeber ganz konkrete Lenk- und Ruhezeiten zwingend vorgeschrieben. Nur um diese einzuhalten, fehlen die Lkw-Stellplätze zu Zehntausenden. Dies führt zu zeitraubenden, stressigen und unökologischen Parkplatzsuchverkehren und oft führt dies Fahrzeugführende in ihrer Not zum Parken an dafür nicht geeigneten Stellen, wie etwa Zu- und Abfahrten von Autobahnrastplätzen oder auf den Seitenstreifen.

Doch durch die neue Förderrichtlinie zum Bau von Lkw-Parkplätzen auf privaten Flächen in der Nähe von Autobahnanschlussstellen soll Abhilfe geschaffen werden.

Rastplatz

„Um dem gravierenden Lkw-Parkplatzmangel in Deutschland entgegenzuwirken, hat der BGL vor zwei Jahren ein sog. Betriebshofkonzept mit Potenzialabschätzung erarbeitet. Ziel war es, neue Wege zu erproben und ergänzend zum staatlichen Stellplatzausbau die Nutzbarmachung von Lkw-Stellflächen auf Betriebshöfen zu fördern. Wir begrüßen daher außerordentlich, dass es jetzt gelungen ist, dieses Konzept in die Praxis umzusetzen“ erklärte Prof. Dr. Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des BGL am Montag in Frankfurt am Main.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer: „Während der Corona-Pandemie haben wir erlebt, wie wichtig ein funktionierender Güterverkehr ist. Die Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer stehen dabei an vorderster Front: Sie sind unermüdlich unterwegs, um Waren und Güter an ihr Ziel zu bringen. Umso wichtiger sind Pausen, in denen sie neue Kräfte tanken können. Voraussetzung dafür ist, dass die Trucker tatsächlich einen Stellplatz finden – und nicht wegen überfüllter Parkplätze irgendwo ‚wildwest‘ parken müssen, weil sie sonst ihre Lenk- und Ruhezeiten verletzen. Daher investieren wir gezielt in den Ausbau von Stellplätzen – erstmals auch auf Autohöfen und in Gewerbegebieten.“

Die zeitraubende und stressige Suche nach Parkplätzen hat schon oft zu tödlichen Unfällen geführt. Im Jahr 2019 ereigneten sich 27.103 Unfälle mit Beteiligung von Güterkraftfahrzeugen. Dabei starben 152 Nutzende von Güterkraftfahrzeugen und 8.758 wurden verletzt.

Die Zahl der getöteten Nutzenden von Güterkraftfahrzeugen lag 2019 im Vergleich zu 2018 rund 13 % niedriger (2018: 174 Getötete). Der Wert ist jedoch immer noch deutlich höher als 2016 (mit 133 bisher niedrigster Wert).

In der langfristigen Betrachtung der Zahl der Unfälle mit Beteiligung von Güterkraftfahrzeugen sowie der dabei schwer- und leichtverletzten Fahrenden und Mitfahrenden zeigt sich jedoch eine positive Entwicklung. Die Unfallzahl sowie die Zahl der Leichtverletzten sind seit 2000 um etwa 40 % zurückgegangen. Die Zahl der schwerverletzten Nutzenden sank seit 2000 um 42 % und die Zahl der Getöteten um fast 46%.

Wie schon bei anderen Arten der Verkehrsbeteiligung zeigt sich auch bei Güterkraftfahrzeugen mit zunehmendem Alter ein steigender Anteil an den Getöteten.

Zusammengefasst kann man sagen, dass durch die Förderrichtlinie ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gemacht wurde und noch einige weitere Folgen. Denn nur ausgeruhte Fahrzeugführende von Nutzfahrzeugen erhöhen die Sicherheit für ALLE Verkehrsteilnehmer.

Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/neue-foerderung-lkw-parkplaetze.html

FlK
BKF-Redaktion