Ruhezeiten sind Pflicht, aber wo sind die Parkplätze?

Fortsetzung DEGENER BKF-Newsletter 07/2019:

Besonders verhöhnt müssen sich die Kraftfahrer fühlen, wenn Sie sich den neuen Parkplatz an der A4 bei Rüdersdorf anschauen. Hier hat der Bund zwei neue Rastplätze gebaut. Parkplätze für Autos gibt es hier reichlich. Alles wird mit viel Grün umrahmt. Auch zehn Lkw-Parkplätze wurden gebaut. Absolut nicht ausreichend. Da hilft auch das viele Grün drum herum nichts. Zur Ruhe kommt hier kein Fahrer. Stattdessen bricht hier schon in den frühen Abendstunden das Chaos aus. Jede freie Fläche wird zugeparkt. Auch wenn es ordnungswidrig ist, werden die Busparkplätze sowie die Haltebuchten für Schwertransporter in Beschlag genommen. Laut Gesetzgeber dürfen Lkw hier aber nicht stehen. Und wieder bleibt die Frage: Was bleibt anderes übrig? Kosten von knapp über 6 Mio. Euro und geholfen hat es nicht, jedenfalls nicht wirklich.

Aber was tun, wenn wirklich kein Parkplatz zu finden ist, auch keine „Notlücke“? Kraftfahrer können von der Notstandsklausel Gebrauch machen. Die Grundlage ist eine EU-Verordnung zur Harmonisierung der Sozialvorschriften (siehe Artikel 12 der VO (EG) Nr. 561/2006). In diesem Fall kann der Fahrer in Ausnahmefällen seine Lenkzeit überziehen, bis er einen Parkplatz bzw. Stellplatz gefunden hat. Hat er dann einen Parkplatz gefunden, muss er einen Ausdruck aus seinem Fahrtenschreiber machen und die Lenkzeitüberschreitung genau dokumentieren. Aber auch die Notstandsklausel löst das Problem nicht. Schon seit 2008 ist der Mangel an Lkw-Parkplätzen bekannt, getan hat sich bis heute aber nicht viel. Der Bau geht nur langsam voran und ist meist mit vielen gesetzlichen Auflagen verbunden. In anderen Fällen sind es die Anwohner, die sich gegen den Bau eines Rastplatzes wehren. Eine endgültige Lösung scheint es nicht zu geben. Da bleibt für die Lkw-Fahrer auch weiterhin nichts anderes übrig als durchzuhalten und jede „Parklücke“ zu nutzen, die sich bietet.

FrG (BKF-Redaktion)