Es gibt ihn immer noch! – Den viel zu hohen prozentualen Anteil junger Fahrerlaubnisinhaber*innen an schweren und schwersten Verkehrsunfällen! Auch deshalb wurden Themen wie „Fahr­kompetenzdefizite und Unfälle“ oder Verkehrs-wahrnehmung und Gefahrenvermeidung“ 2018 in die Fahrlehrerausbildung aufgenommen.

Seit 2018 werden in Deutschland Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer nach dem neuen Recht ausgebildet. Für den Gesetzgeber ist die Anhebung und der Erwerb pädagogisch/psychologischer Kompetenzen für zukünftige Fahrlehrer-anwärterinnen und -anwärter ein wesentliches Ziel in der Fahrlehrerausbildung. Ihr Anteil wurde im Vergleich zur „alten“ Fahrlehrerausbildung quasi verdoppelt. Aus gesellschaftlicher Sicht sollte das Ziel einer guten Fahrschulausbildung in der Vermittlung von Kompetenzen liegen, die stark präventiv auf die Fahrschüler wirken.

Aus rein didaktischer Sicht gelingt das nur, wenn der persönliche Bezug zu einem Lehrenden, einer Fahrlehrerin, einem Fahrlehrer, einer Dozentin, einem Dozenten, hergestellt werden kann! Dann ist es möglich, Werte und Einstellungen zu verändern, Denkprozesse anzuregen und im optimalen Fall ein Unglück zu verhindern. – Der Wert guter Theorie- und Praxisausbildung ist unbezahlbar und rettet Leben.

Der pädagogische Grundsatz, es sollen auch die schwächeren Teilnehmenden gefördert werden, sollte in jeder Form des Unterrichts beherzigt werden. Letztendlich ist es die kluge Mischung aus bewährter Didaktik und dem Einsatz innovativer Technologien, die eine erfolgreiche Bildungsarbeit ausmacht.