An – Aus – An – Aus – An – Aus … klar geregelt
An – Aus – An – Aus – An – Aus … klar geregelt Das Warnblinklicht an Kraftfahrzeugen ist nur in Gefahrensituationen und beim Abschleppen einzuschalten – und kein Freibrief für falsches Verhalten. Sich kurzerhand mit dem Warnblinklicht dafür zu entschuldigen, z. B. in zweiter Reihe parkend den Verkehr zu behindern, weil direkt vor dem…