Ab 2020 gilt neue Winterreifenpflicht auch für Lkw

Fortsetzung DEGENER BKF-Newsletter 10/2019:

mindestprofiltiefe-winterreifen

Wer sich nicht an diese Änderung hält und mit unzulässiger Bereifung bei Glatteis oder Schnee unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro rechnen. Sollte das Fahren mit unzulässiger Bereifung vom Fahrzeughalter angeordnet worden sein oder lässt der Halter dies zu, wird eine Strafe in Höhe von 75 Euro fällig.

Doch auch auf die Mindestprofiltiefe sollten Fahrzeughalter und Fahrer achten. In Deutschland liegt diese, genau wie beim Pkw, bei 1,6 Millimeter. Aber ist dies denn nicht viel zu wenig, gerade bei großen Lkw? In Österreich z. B. gilt eine Mindestprofiltiefe von 5 Millimeter. Also weitaus mehr. Dies sollten die Fahrzeughalter/Fahrer, welche die deutsche Grenze Richtung Österreich passieren, unbedingt beachten. Die dortige Gendarmerie kennt in Fragen des Profils weit weniger Pardon als die deutsche Polizei.

Automobilexperten empfehlen eine Profiltiefe von sechs bis acht Millimetern, denn ein tieferes Profil sorgt auch hier für mehr Haftung und bessere Fahreigenschaften auf winterlichen Straßen. Des Weiteren benötigen Winterreifen in der Regel einen höheren Luftdruck.

Die für die Einführung der neuen Winterreifenregelung maßgebliche 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde am 31. Mai 2017 im Bundesgesetzblatt (Teil I) veröffentlicht.

FlK (BKF-Redaktion)