Unfall mit Robotaxi: Wie berechenbar sind Fußgänger?

Unfall mit Robotaxi: Wie berechenbar sind Fußgänger?

Auf Ball folgt Kind ... © DEGENER

Auf Ball folgt Kind … © DEGENER

Nachdem es in den vergangenen Jahren kaum spektakuläre Unfälle gegeben hat, könnte jetzt ein zu schnell fahrendes autonomes Taxi, das trotz Sicherheitsfahrer in einen tödlichen Verkehrsunfall verwickelt wurde, die Bedenken gegen die neue Technik wieder neu aufleben lassen.

Entsprechend vorsichtig ist die Reaktion des Unternehmens, zu dem das Robotaxi gehört: Laut Tagesschau-Bericht vom 20. März habe das Unternehmen Uber nach dem Unfall vorläufg alle weiteren Testfahrten gestoppt und kooperiere mit den Ermittlern. Immerhin war das Fahrzeug offenbar mit rund 64 km/h unterwegs, obwohl auf dem Streckenabschnitt nur gut 56 km/h (35 Meilen) erlaubt sind. Fahrlehrer (und ihre Fahrschüler sollten es) wissen, dass das Fahrzeug bei diesen 8 km/h Unterschied nach Faustormel statt 16,8 bereits 19,2 Meter pro Sekunde zurücklegt.

Die Tatsache, dass weder der Begleitfahrer noch das System einen Bremsversuch vorgenommen haben, untermauert zwar die Vermutung, die Fußgängerin sei plötzlich aufgetaucht. Dennoch bleibt ein mulmiges Gefühl, wenn man sich weitere Situationen vorstellt, die vom Automaten möglicherweise anders gedeutet und entschieden werden als vom Menschen. Gerade innerhalb geschlossener Ortschaften, wo ganz unterschiedliche, nicht vernetzte Teilnehmer sich in unübersichtlichen Situatonen begegnen können.

Zurzeit scheint das vorausschauende Fahren den Menschen eher möglich als den Algorithmen – zumindest solange es keine 100%ige Vernetzung gibt. Ein Beispiel mag der Ball sein, der jedem Fahrschüler als klares Indiz für ein plötzlich auftauchendes Kind vermittelt wird: Erkennt das System den Ball als Ball oder als Beule im Auto und erahnt es das hinterherlaufende Kind? Kann ein rechnergestütztes System bremsbereit und vorausschauend sein oder doch nur reagieren, das aber blitzschnell?

Der Unfall macht klar, dass es noch ein weiter Weg ist, bis alle Verkehrsteilnehmer dem autonomen Fahrzeug – als Fahrgast oder auch als konkurrierender, „anderer Verkehrsteilnehmer“ – vertrauen und sich mit ihm den gemeinsamen Verkehrsraum (und vermutlich zwangsläufg eine Menge Daten) teilen werden. Die Sicherheits-Mitfahrer zeigen jedenfalls: Blindes Vertrauen ist zurzeit noch nicht angebracht. Dazu haben die Robotaxis noch zu viel zu lernen. Ohnehin sei die Frage erlaubt, wie die Automaten überhaupt an eine Fahrerlaubnis gelangt sind: Schließlich haben sie ja nie eine gründliche Ausbildung in einer Fahrschule absolviert … (In Arizona zum Beispiel brauchen selbstfahrende Fahrzeuge keine Sondergenehmigung, eine Standard Kfz-Zulassung reicht aus).

DiH (Redaktion)

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