Ausgeschlafen in den Frühling

Amphibienwanderung

Die ersten Frühlingsboten erfordern besonders im Straßenverkehr eine erhöhte Wachsamkeit. Seien es unerwartete Kröten- oder Amphibienwanderungen an Hauptverbindungsstraßen, blendende Sonnenaufgänge im zuvor noch schattigen Berufsverkehr oder die ersten Zweiräder, die sich nach ihrem Winterschlaf noch etwas unbeholfen wieder auf die Straßen wagen.

Aufgepasst:

Alle Mofas, Mopeds, Quads, Segways und Trikes  mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 ccm (Fahrerlaubnisklasse AM) dürfen nach dem 1. März nur noch mit neuen Kennzeichen (siehe unten) fahren.


Auch wenn die ersten Sonnenstrahlen viele Zweiradfahrer direkt zur Ausfahrt und viele Autofahrer auf Ausflugstouren locken. Zum Frühling gehört eine gewisse Vorbereitung dazu: Für Motorrad-Fahrer ist ein gründlicher Check der Maschine, für Autofahrer ein Besuch in der Waschanlage unvermeidlich! Vorher aber noch den unnötigen Ballast zu Hause abwerfen:

  • Skiträger zum Beispiel sind Spritfresser und haben erst einmal ausgedient – sie gehören abmontiert und eingelagert
  • Handfeger, Enteisungsmittel und anderes Winterzubehör sind jetzt unnötiger Ballast und gehören wie die gereinigten und gepflegten Schneeketten in den Keller

Weitere Tipps:

Neue Moped-Kennzeichen

Ab 1. März 2023 nur noch mit Kennzeichen in SCHWARZ

Schwarze Versicherungskennzeichen 2020

Aktuelles Versicherungskennzeichen

Jeweils am 1. März beginnt für Moped-, Roller- und Mofafahrer das neue Versicherungsjahr. Nach Auskunft des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) müssen an diesen Fahrzeugen spätestens dann die neuen Versicherungskennzeichen angebracht sein. Wer nach dem 1. März dennoch mit den alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar. Die neuen Kennzeichen sind direkt bei den Versicherungsgesellschaften erhältlich.

Die Vorschrift gilt übrigens außer für Mofas und bestimmte E-Bikes für alle Kraftfahrzeuge, die mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden dürfen (siehe Tabelle):

Für welche Fahrzeuge gilt das Versicherungs-Kennzeichen?

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind das

  • Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, mit nicht mehr als 50 ccm Hubraum und nicht schneller als 45 km/h.
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
  • Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm.
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 km/h schnell fahren können.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

Tipp für Sparfüchse:  Wer sein Kleinkraftrad erst aus der Garage holt, wenn es warm und sonnig ist, kann das Versicherungskennzeichen auch später kaufen. Die Prämienhöhe richtet sich nach dem tatsächlichen Nutzungszeitraum. Wer erst ab Mai fährt, zahlt nicht für zwölf sondern für zehn Monate, also bis zum Ende des laufenden Verkehrsjahrs (HUK-COBURG).

Rundum sauber

Gründliche Außenreinigung bedeutet:

  • ein Besuch in der Waschanlage beseitigt die korrosionsträchtigen Wirkungen von Schneematsch und Streusalz, am besten mit professioneller Unterbodenwäsche
    Auto-Waschanlage

    Regelmäßige Wäsche gehört zur Auto-Pflege dazu.

  • Türschlösser fetten und Türgummis mit Pflegemittel geschmeidig halten
  • Beleuchtungseinrichtungen und Bremsen checken
  • nach der Wäsche sind kleinere Lackschäden (z. B. durch Streugut oder Rollsplit) leichter zu erkennen – sie können mit einem Lackstift ausgebessert und anschließend mit Wachs versiegelt werden, damit kein Rost entsteht
    Scheibenwischer
  • Scheibenwischerblätter, die unter Schnee und Eis gelitten haben, bilden undurchsichtige Schlieren auf den Scheiben – am besten austauschen
  • außerdem die Scheibenwaschanlage nachfüllen und Öl- und Kühlwasserstand kontrollieren

Blick nach vorn

Blick nach vorn

Innere Werte

Zum Frühjahrsputz gehört eine umfangreiche Innenreinigung und der richtige Sonnenschutz:

  • Der winterliche Schmierfilm auf der Scheibeninnenseite ist mit einfachen Glasreinigern zu beseitigen – das kann den Durchblick erstaunlich verbessern
  • Gründliches Reinigen und Trocknen der Fußmatten und Bodenteppiche sorgt zudem für angenehme Frühlingsfrische, ggf. Fußmatten erneuern
  • Außerdem ist eine Sonnenbrille empfehlenswert. Wer sie nicht sowieso ständig im Handschuhfach liegen hat, sollte sie spätestens jetzt in greifbarer Nähe haben. Die anfangs noch tief stehende Sonne entwickelt jetzt ihre volle Leuchtkraft und kann zum gefährlichen Blender werden

Auf Sommerreifen umsteigen

Reifenwechsel für optimale Sicherheit

Den besonderen Anforderungen passen sich spezialisierte Sommerreifen besonders gut an:

  • zur Orientierung empfohlen: ab Oktober mit Winterreifen und ab Ende März mit Sommerreifen fahren (sofern kein Schneefall mehr angesagt ist)!
  • grundsätzlich sollten Reifen nicht älter als 6 Jahre sein (das gilt auch für das Reserverad)
  • Profilreserve beachten: auch bei Sommerreifen sind mindestens 3 Millimeter Profiltiefe empfohlen
  • in der Fachwerkstatt ist – falls nötig – neuerliches Auswuchten kein Problem
  • und nicht vergessen: regelmäßig Reifendruck prüfen (wenn vorhanden, auch am Reserverad)

Nach dem Winterschlaf die Maschine "wachrütteln"!

Gut gewartet ist besser gestartet – ab zum Frühjahrs-Check:

  • Reifen regelmäßig auf Beschädigung kontrollieren. Die Profiltiefe sollte für ein sicheres Fahren über 3 mm Restprofil liegen, sonst ist ein Reifenwechsel zu empfehlen.
  • Prüfung des Reifendrucks bei kalten Reifen nach Herstellerangabe. Vor Touren mit Beifahrer und schwerem Gepäck Reifendruck leicht erhöhen.

 

  • Bremsen, Lenkung, Lager checken. Bei Problemen – ab in die Werkstatt!
  • Elektrik, Not-Aus-Schalter und Batterie, Beleuchtung, Blinker und Hupe überprüfen, ggf. defekte Glühbirnen austauschen.
  • Kardan, Riemen oder Kette auf Beschädigungen überprüfen und die Spannung kontrollieren, reinigen und gegebenenfalls schmieren – beim Ölen mit Kettenspray z. B. den Reifen abdecken, damit er kein Öl abbekommt -> Sturzgefahr!

    Kettenöl gehört an die Kette, nicht auf den Boden!

Eine ausführliche Beschreibung mit allen wichtigen Stichpunkten zum Start in die Motorradsaison befindet sich auf der Seite des Instituts für Zweiradsicherheit (ifz) im Internet oder auf Facebook.

Wieder in Bewegung kommen

Immer langsam: Dehnen und Aufwärmen

Auch den Motorradliebhabern sind längst die ersten Frühlingsboten aufgefallen – bald kann es wieder losgehen. Doch vor der ersten Tour steht noch die Überprüfung von Mensch und Maschine an. Bei guter Vorbereitung kann nichts schiefgehen: körperliche Fitnessübungen, leichtes Training von Kurvenfahrten und Bremsproben auf dem Übungsplatz gehören neben dem technischen Check der Maschine dazu.

Als Fahrer

  • nach der Fahrpause am besten einige Fahrübungen machen, um sich wieder an physiologische und physikalische Gegebenheiten zu gewöhnen. Aber: Nicht gleich zu viel vornehmen!
  • checken, ob die Ausrüstung noch in Ordnung ist. Die Schutzkleidung reinigen und auf Beschädigungen überprüfen, besonders den Helm, ggf. austauschen. Der Frühling lädt zu Farbenfreudigkeit ein – bessere Erkennbarkeit z. B. durch Reflektoren inklusive.
  • eine gründliche Reinigung der Maschine durch Handwäsche vornehmen, um Korrosion zu verhindern.

Langsam wieder eingewöhnen

Achtung: Autofahrer sehen anders!

  • Vorausschauend fahren! Autofahrer müssen Motorradfahrer erst wieder wahrnehmen – Sicherheitsabstand einhalten und Vorsicht vor toten Winkeln!
  • Im Frühling kann es z. B. im Schatten oder auf Brücken trotz sonnigen Wetters noch zu Reifglätte kommen …
  • Achtung! Mit Winterschäden an den Straßen (Schlaglöcher!) und Fahrbahnverschmutzung muss gerechnet werden