Höhere Bußgelder für Besserverdienende und Abgelenkte?

Ablenkung im Straßenverkehr

Beim Thema Ablenkung immer ganz vorn: Handys bzw. Mobiltelefone. © DEGENER

Bußgelder im Straßenverkehr sind ein Thema, zu dem es viele Meinungen gibt. Die Einen fühlen sich ungerecht behandelt, wenn ihnen ein Blitzerlicht entgegenleuchtet und ein Bußgeldbescheid ins Haus weht. Anderen sind die Beträge viel zu gering um abzuschrecken. Gerade hat sich das Land Niedersachsen mit einer Bundesratsinitiative für „einkommensabhängige Bußgelder“ stark gemacht. Vorbild sei das Tagessatzsystem im Strafrecht, das sich an einer sozialen Staffelung orientiert.

Doch neben der künftigen Anpassung der bisher pauschalen Bußgeldbeträge an die Nettoeinkommen schlagen die Niedersachsen auch eine „deutliche Erhöhung der Geldbußen bei massiven Geschwindigkeitsverstößen und in den Bereichen Abstand, Überholen und Bilden einer Rettungsgasse sowie bei einem Verstoß gegen sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden gemäß § 23 StVO“ vor. Offensichtlich maßgeblich unter dem Eindruck der zahlreichen verheerenden Unfälle auf den niedersächsischen Autobahnabschnitten.

So berichtet Die Hannoversche Allgemeine Zeitung bereits im April: „Wie gefährlich die Ost-West-Verbindung in der Region Hannover ist, zeigt auch die Zahl der Toten und Verletzten: Neun Menschen starben im vergangenen Jahr auf der A2, 23 Menschen wurden schwer verletzt. Im Vorjahr verzeichnete die Statistik zehn Tote und sogar 53 Schwerverletzte“, und weiter: „Grund für die schweren Unfälle sind aber nicht allein die Staus. Die Polizei nennt immer wieder auch zu hohe Geschwindigkeiten, abgelenkte Fahrer und zu geringen Sicherheitsabstand“ (HAZ, Mittwoch, 13.04.2016). Geplant ist daher zusätzlich „eine automatische Verdoppelung der Bußgelder, wenn von der Handlung eine besondere Gefahr ausgeht (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer Baustelle)“. Ob die Initiative wirklich dazu führt, dass den Autofahrern in Deutschland ein radikaler Umbau des bisherigen Bußgeldsystems bevorsteht, bleibt abzuwarten. Die Entschließung wurde am 4. November vorgestellt und in den Verkehrs-, den Innen- und den Rechtsausschuss überwiesen. Sobald alle Fachausschüsse ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum.

DiH (Redaktion)