In Fahrschulen sind E-Autos noch spärlich im Einsatz

Laut Prüfungsrichtlinie sind in Prüfungsfahrzeugen bestimmte Maße wie Beinfreiheit (L6) und Kopffreiheit (H6) vorgeschrieben.

Laut Prüfungsrichtlinie sind in Prüfungsfahrzeugen bestimmte Maße wie Beinfreiheit (L6) und Kopffreiheit (H6) vorgeschrieben.

Vielen Fahrlehrern stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, den Fuhrpark um ein Elektroauto zu erweitern: Die aktuellen Anforderungen laut Fahrerlaubnisverordnung (FeV) an Prüfungsfahrzeuge der Klasse B sind: Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 130 km/h, mindestens 4 Sitzplätze, mindestens 2 Türen auf der rechten Seite, die unabhängig voneinander zu öffnen und zu schließen sind. Damit erweist sich der BMWi3 gegenüber beispielsweise dem bereits als Prüfungsfahrzeug zugelassenen Opel Ampera oder e-Golf als nicht geeignet. Hintergrund der Regelung ist, dass der Prüfer im Notfall das Auto schnell verlassen können muss. Wie in der Skizze unten zu sehen, gibt es bestimmte Maße etwa für die Kniefreiheit (L6) oder den Fußraum (H3). Welche Modelle kommen infrage, die nicht nur den Anforderungen entsprechen, sondern auch den amtlich anerkannten Sachverständigen bei Laune halten, indem er einen komfortablen, zumindest aber akzeptablen Arbeitsplatz vorfindet? Sollte die bisherige Automatik-Regelung gekippt werden, wird das für viele Fahrlehrer sicherlich ein Anreiz sein, sich ein E-Auto auch zur Prüfung anzuschaffen. Zumal die Ausbildung für beide Seiten deutlich entspannter abläuft, wenn das Erlernen der Verkehrsabläufe nicht auch noch zeitgleich mit dem Suchen des Schleifpunkts der Kupplung gekoppelt ist. Und das könnte schließlich auch der Elektromobilität Anschub geben.

SuS (Redaktion)