Die Verkehrssicherheit soll als oberstes Ziel der Verkehrsregelung und -lenkung verankert werden. Das hat der Bundesrat entschieden. Die Vision Zero wird damit zur Grundlage für alle Maßnahmen, die im Straßenverkehr umgesetzt werden sollen. So heißt es nun in Artikel 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung: „Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit.

Hierbei ist die ‚Vision Zero‘ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen“, nachdem der Bundesrat der entsprechenden Vorlage zugestimmt hat. Somit wird die Vision Zero als Zielbestimmung für das Verwaltungshandeln festgelegt. Es gilt nun künftig, dass alle Maßnahmen, die im Straßenverkehr durchgeführt werden, im Hinblick auf die Sicherheit der Menschen und der Vermeidung von Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr getroffen werden müssen. Dies gilt zum Beispiel bei der Gestaltung von Kreuzungen, Einmündungen, Querungshilfen für Fußgänger oder bei Änderungen von Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts oder auch auf Landstraßen. (AnK)

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