Beschreibung
Richtlinien für die theoretische und die praktische Fahrerlaubnisprüfung. Gültiger Stand: April 2025, Verkehrsblatt-Dokument Nr. S 3210 (04/25), Verkehrsblatt – Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland.
Inklusive der „Auslegungshilfe“ – Einheitliche Anforderungen für die Durchführung von Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten.
MIT Auszügen aus der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- 15 Fahrerlaubnisprüfung
- 16 Theoretische Prüfung
- 17 Praktische Prüfung
- 17a Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
- 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung
- Anlage 7 Fahrerlaubnisprüfung
- Anlage 7a Fahrerschulung ab 17 Jahre (B 96)
- Anlage 7b Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 (B 196)
und einem Auszug aus der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO)
- 5a Praktische Ausbildung auf Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B
- Anlage 7 (zu § 5a Absatz 4) Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B (B 197)
Gültiger Stand: April 2025, Verkehrsblatt-Dokument Nr. S 3210 (04/25)
Artikel-Nr. 15033-5


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