Gut ein Jahr nach der Verkündung der geänderten StVO haben sich Bund und Länder auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Der Bundesrat stimmte am 8. Oktober 2021 der BKatV-Novelle einstimmig zu. Seit dem 9. November gelten unter Anderem verschärfte Strafen und höhere Bußgelder bei zu hoher Geschwindigkeit, fürs Falschparken und Autoposing. Damit wird ein von der Verkehrsministerkonferenz und Bundes­minister Andreas Scheuer einstimmig getroffener Beschluss umgesetzt. Die Änderungen der Buß- und Verwarngelder sollen der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr dienen. Mit der aktuellen Verordnung hat das lange Ringen zwischen Bund und Ländern nun ein Ende. Die erste Version war bereits im Frühjahr 2020 wegen eines Formfehlers gescheitert. Die Änderungen der Reform lassen das Schnellfahren, das Missachten der Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden und das Falschparken deutlich teurer werden.

Halten und Parken

Für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe sieht die Novelle des Bußgeldkatalogs abschreckende Geldbußen vor. Dafür können ab sofort Geldbußen von bis zu 110 Euro fällig werden. Bei schwereren Verstößen kann dazu auch ein Punkt im Fahreignungsregister hinzukommen, wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder dem Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz oder auch das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge wird ein Bußgeld von 55 Euro fällig. Rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve ruft ein Bußgeld von 35 Euro ab und für allgemeine Halt- und Parkverstöße können bis zu 25 Euro fällig werden. Die Einstufung der verschiedenen Verstöße erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.

Rettungsgasse

Wer unerlaubt eine Rettungsgasse nutzt, muss sich darauf einstellen, dass dies jetzt genauso verfolgt und geahndet wird wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Hier drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Dazu kommen noch zwei Punkte im Fahreignungsregister.

Sonstige Regelverstöße

Weitere Verstöße ziehen zudem von nun an ein höheres Bußgeld nach sich. So kann die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet werden, genauso wie das sogenannte Auto-Posing mit unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren. Zudem ist für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts eine Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Dazu kommt ein Punkt im Fahreignungsregister. (AnK)

Verbotswidriges Parken zieht schwerere Bußgelder nach sich.© DEGENER