Blinken: Die einen zu wenig, die andern zu viel …

Blinken: Die einen zu wenig, die andern zu viel … Der angemessene Einsatz der „Fahrtrichtungsanzeiger“, so heißen die Blinker in der Straßenverkehrsordnung (§ 5 StVO), ist im Straßenverkehr offenbar nicht selbstverständlich. Immer wieder kommt es z. B. beim Überholen oder an Kreuzungen zu Missverständnissen. Während Lkw- und Pkw-Fahrer die Blinker meist eher zu nachlässig betätigen,…