Scooter mit „Schmetterlings“-Effekt

Scooter mit „Schmetterlings“-Effekt

Zahnloser Tiger: E-Scooter-Führerschein für APPLE oder ANDROID.

Zahnloser Tiger: E-Scooter-Führerschein für APPLE oder ANDROID.

Der Deutsche Städtetag verlangt „klarere Spielregeln“ für E-Roller in Deutschland: „Die ersten Wochen mit Elektro-Rollern hätten gezeigt, dass Probleme unterschätzt worden seien,“ berichtet der Deutschlandfunk. Für einige Betroffene entwickele sich die ungezwungene multimodale Mobilität zu einer echten Einschränkung. Deshalb fordert der Deutsche Städtetag die Anbieter auf dafür zu sorgen, dass die E-Tretroller nicht kreuz und quer über die Bürgersteige fahren und dass die Scooter nach dem Gebrauch nicht einfach so herumstehen, sondern an definierten Abstellbereichen. Unterstützt wird die Geschäftsführung des Städtetages von der Präsidentin des Sozialverbandes Vdk, Verena Bentele. Die frühere Biathletin und mehrfache Paralympics-Gewinnerin, selbst sehbehindert, erklärt im  Deutschlandfunk, die 20 km/h schnellen Flitzer sind „eine Gefahr für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderungen, auch für kleine Kinder. Die können nicht so schnell und flexibel ausweichen. Die Gefahr geht auch von rumstehenden oder liegenden Rollern aus. Für jemanden wie mich, der nichts sieht: Ich kann jederzeit darüber stolpern.“

Die ambitionierte Aufklärung der Verleih-Anbieter geht offenbar ins Leere: „Wir empfehlen, einen Helm zu tragen. Wir machen eindeutig klar, dass man nicht zu zweit auf dem Scooter fahren darf. Wir sagen, dass die Gehwege Tabu sind. Wir verlangen auch von den Nutzern, dass sie ein Foto vom abgestellten Roller machen – das ist eine Art Schulungsmaßnahme.“ Gleichzeitig wird der Ruf nach mehr Kontrollen durch die Polizei laut – und der nach einer Null-Promille-Grenze für Scooter-Fahrer.

Die aus Österreich stammende Idee einer digitalen Fahrerschulung per App – angelehnt an die bekannten Apps zur Vorbereitung auf die Führerscheinprüfung und als E-Scooter-Führerschein bezeichnet – macht einen netten Eindruck und behandelt mit filmischer Unterstützung etwa ein Dutzend Fragen, die den Umgang mit den E-Scootern aufarbeiten. Wahlweise für Deutschland oder Österreich. Ob aber die freiwillige Beschäftigung mit dem Thema ohne Konsequenzen ausreicht, merkliche Auswirkungen auf das Verhalten zu erreichen, bleibt fraglich. – Schon Philosoph Immanuel Kant (1724-1804) erkannte die Schwierigkeit, den Widerspruch zwischen der persönlichen Freiheit des Einzelnen und allgemein verbindlichen Regeln des Zusammenlebens so zu überwinden, dass beide Seiten zu ihrem Recht kommen und befand: „Zwang ist nötig.“

DiH (Redaktion)

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Hitze-Stress und Fahrer-Assistenten

Hitze-Stress und Fahrer-Assistenten

Ermuedung-beim-Autofahren

Quelle: GOSLAR INSTITUT

Bei der aktuellen Wetterlage gehört streng genommen schon die Klimaanlage zu den Assistenzsystemen. Das weiß vielleicht besonders derjenige zu schätzen, bei dem diese wichtige Fahrhilfe derzeit ausgefallen ist. Wenn sie aber funktioniert, regelt sie die „Wohlfühltemperatur“ im Fahrzeug auf das gewünschte Niveau – ganz gleich, was die Sonne draußen vorgibt. Die Voreinstellung übernimmt hier der Nutzer.

Ganz anders soll es laufen, wenn die ambitionierten Pläne der Europäischen Union zur Senkung der Unfallzahlen greifen.

„Zu diesem Zweck sollen für neue Autos ab Mai 2022 sowie für bereits auf dem Markt befindliche Modelle ab Mai 2024 rund 30 Assistenzsysteme vorgeschrieben werden“, berichtet das GOSLAR INSTITUT. Das Besondere an einigen der neuen Systeme: Aus den Assistenten werden zunehmend Dirigenten, die dem Fahrzeug-Führenden quasi Anweisungen geben bzw. in seine Fahrweise eingreifen. Die „Assistenzsysteme und Echtzeitdaten sind in den Augen der Autofahrer ein klares Plus“, wie Matthias Riemer, Director in der globalen Automotive Practice von Simon-Kucher, zu einer aktuellen Studie erklärt. Allerdings bezieht sich diese Einschätzung auf bestimmte Systeme: „67 Prozent der Befragten legen Wert auf einen automatischen Parkassistent, 64 Prozent halten den Echtzeitempfang von Verkehrs- und Unfallinformationen für sehr wichtig sowie 60 Prozent eine Automatische Pannenhilfe.“

Aber die sogenannten „intelligenten Assistenten“ lösen laut Goslar Institut verbreitet Unbehagen aus. Unter anderem bei Automobilclubs: „So kritisiert etwa der ADAC, dass der intelligente Geschwindigkeitsassistent aktuell nicht ausreichend erprobt und ausgereift sei. Daher hält der Verband die vorgesehene Abschaltmöglichkeit für sinnvoll.“

Bis sich derartige Unfallschutz-Systeme also nicht nur in den Fahrzeugen, sondern auch in den Köpfen europaweit etabliert haben werden, könnte sich die Gefahr sogar noch verschärfen, wenn z. B. eine kurzfristige, nicht per Blitzgerät überwachte Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Autobahn plötzlich von immer mehr „assistierten“ Fahrern eingehalten wird, wo die „Unassistierten“ (bzw. Abschalter) sich weiterhin nach ihren eigenen Tempolimits richten …

DiH (Redaktion)

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E-Scooter: Verkehrs-Störenfried oder Bereicherung?

E-Scooter: Verkehrs-Störenfried oder Bereicherung?

Elektrokleinstfahrzeuge frei: In Ausnahmefällen sind E-Roller auch außer auf Radwegen erlaubt.

Elektrokleinstfahrzeuge frei: In Ausnahmefällen sind E-Roller auch außer auf Radwegen erlaubt.

Wie viele neue Aspekte die Nutzung der E-Roller im Alltag aufwirft, wird scheinbar erst jetzt klar. Und das, obwohl die kleinen Flitzer in anderen Ländern schon länger unterwegs sind und man von diesen Erfahrungen ja eigentlich profitieren könnte. Laut FAZ.NET und weiteren Medien forderte Bundes-Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) jetzt in einem Brief an den Präsidenten des Deutschen Städtetags, Burkhard Jung (SPD), die Kommunen zum härteren Durchgreifen bei Verstößen auf: „Um den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer jederzeit zu gewährleisten, sind wir dabei auf die Mitwirkung der Städte und Kommunen angewiesen.“

Scheuer appelliert an die Kommunen, die Möglichkeiten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung „für eine sichere und sachgemäße Nutzung in vollem Rahmen auszuschöpfen“. Der Minister verweist dabei auf die vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten für Verstöße wie die Mitnahme von weiteren Personen oder die Nutzung von nicht zulässigen Flächen wie Gehwegen und Fußgängerzonen. Ausgenommen von Letzterem sind mit dem hier abgebildeten stehenden Verkehrszeichen gekennzeichnete Verkehrsflächen. Einen weiteren Weg in Richtung Sicherheit will der Deutschland-Chef des Verleih-Anbieters Voi einschlagen: Laut FAZ.NET verschenkt er Helme und startet eine virtuelle Fahrschule, die den sicheren Umgang mit dem Kleinstfahrzeug im Schnelldurchlauf vermitteln soll.

SuS (Redaktion)

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Keine Panik bei Auslandsunfällen

Keine Panik bei Auslandsunfällen

Am besten im Handschuhfach dabei: Der Europäische Unfallbericht.

Am besten im Handschuhfach dabei: Der Europäische Unfallbericht.

Wie hierzulande gehört es auch bei einem Verkehrsunfall im Ausland zu den ersten Pflichten eines Autofahrers, den Unfallort zu sichern. Dabei sollte vor dem Aussteigen zunächst die Warnweste angelegt werden. Sie zu tragen, ist in den meisten Ländern Europas ohnehin inzwischen vorgeschrieben. Ohne kann es gegebenenfalls also teuer werden. Ebenso muss der Unfall protokolliert werden, am besten mit aussagekräftigen Fotos. Die für eine problemlose Schadensregulierung wichtigen Informationen im Falle eines Auslandsunfalls werden alle im Europäischen Unfallbericht abgefragt, den jeder Versicherer für seine Kunden bereithält. Aber Achtung: In Frankreich oder den Beneluxstaaten habe der bereits erwähnte Europäische Unfallbericht eine ungleich größere Bedeutung als in Deutschland, warnt die HUK-COBURG. Denn dort werde der Inhalt des Berichts mit der Unterschrift unwiderruflich anerkannt. Anmerkungen oder Widersprüche sollten daher unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei Unstimmigkeiten oder Sprachschwierigkeiten sollte jeder Unfallbeteiligte am besten seinen eigenen Bericht ausfüllen, ihn unterzeichnen und dann Kopien austauschen. Wer noch besser abgesichert sein möchte, schließt eine Auslandsschadenschutz-Versicherung ab. Dieses Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung soll dafür sorgen, dass der eigene Versicherer Personen- und Sachschäden so reguliert, als hätten sie sich im Inland ereignet. Statt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert dann der eigene Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden. Generell gilt bei einem Unfall im Ausland meist nationales Recht. Was bedeutet, dass geltend zu machende Deckungssummen und Kosten erheblich niedriger ausfallen können als in Deutschland. Die so genannte “Mallorca-Police” kann sich in diesem Fall als sehr nützlich erweisen: Sie ermöglicht eine Erweiterung der Haftpflichtversicherung auf im europäischen Ausland gemietete Pkw.

SuS (Redaktion)

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Pilot mit Fehlzündungen …

Pilot mit Fehlzündungen …

Kaum angelaufen (Dezember 2018), ist der Modellversuch einer Geschwindigkeits-Abschnittskontrolle in Niedersachsen wieder gestoppt (März 2019) – und inzwischen schon wieder erneut freigegeben (Mai 2019) worden. Das irritiert nicht nur die am System ebenfalls interessierten Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.

Der Grund ist laut „hannover.de“ die neue Rechtslage: „Ende Mai war das Niedersächsische Polizeigesetz in Kraft getreten. Darin ist unter anderem konkret geregelt, dass und wie die Polizei die Anlage nutzen darf.“ Wann und wie die Anlage tatsächlich wieder in Betrieb geht, wird allerdings noch bekannt gegeben.

TraffiSectionDarin scheinen sich die europäischen Staaten im Übrigen einig: Die meisten Section-Control-Abschnitte werden per Verkehrszeichen angekündigt. Selbstverständlich auch die Modell-Anlage in Hannover. Interessanterweise ist das in Hannover eingesetzte System zudem laut Hersteller „bereits vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) und dem Bundesamt für Metrologie (METAS) in der Schweiz sowie vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) und der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) in Österreich zugelassen“ (Jenoptik über „TraffiSection“). Für das auch in der Pkw-Maut erfahrenere Nachbarland hat der dortige Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touringclub (ÖAMTC) den eigenen Anlagen immerhin ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt: „Seit über 10 Jahren werden verschiedene Streckenabschnitte im hochrangigen Straßennetz per Section Control überwacht. Auf den überwachten Strecken konnte die Durchschnittsgeschwindigkeit von Pkw um 10 km/h, die von Lkw um 15 km/h verringert werden, die Unfall-Statistiken weisen einen Unfallrückgang von rund 50% aus.“ – In Österreich und Großbritannien werden inzwischen auch Baustellenbereiche mittels Section Control überwacht.

Der kurze Probelauf der hiesigen Anlage hat laut Zeitungsbericht trotz Warnschildern und Presseankündigung immerhin noch „141 Raser erwischt. Erlaubt ist Tempo 100, der Schnellste rauschte mit Tempo 189 durch den Kontrollabschnitt.“ Und es gibt kein Geld zurück: „Wenn Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid keine Beschwerde eingelegt haben und die Strafe überwiesen haben, ist der Vorgang abgeschlossen.“ (Hannoversche Allgemeine Zeitung)

Bleibt abzuwarten, wie das noch laufende Berufungsverfahren ausgeht, in dem ein Anwalt aus Laatzen grundsätzlich gegen diese neue Form der Geschwindigkeitskontrolle als massiven Eingriff in seine Grundrechte geklagt und Recht bekommen hatte. Möglicherweise kann der Ausgang dieses Verfahrens der deutschen Variante der Section Control am Ende bundesweit den Weg bereiten …

DiH (Redaktion)

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