Kleine Helfer mit großer Wirkung – so wird das Fahrzeug fit für den Winter!

Kleine Helfer mit großer Wirkung – so wird das Fahrzeug fit für den Winter!

Kleiner Aufwand – großer Sicherheitsgewinn © ACE

Kleiner Aufwand – großer Sicherheitsgewinn © ACE

Um das Fahrzeug winterfest zu machen, helfen manchmal schon ein paar einfache Haushaltstricks. Brennspiritus, mit Wasser verdünnt, ist ein sehr gutes Mittel, um die Scheiben von innen zu reinigen. Das entfernt Belag und Schlieren, zudem hilft es zu verhindern, dass die Scheiben von innen beschlagen. Nach dem Auftragen einfach verreiben und trocken wischen. „Um das Beschlagen der Scheiben zu verhindern, können auch in ein Leinentuch eingeschlagene Walnüsse, die im Beifahrerfußraum platziert werden oder ein Schälchen mit handelsüblichem Speisesalz“ helfen, rät der Automobilclub von Deutschland (AvD).

Ein Tipp, um am frühen Morgen nicht vor vereister Fahrertür zu stehen: gegen das Festfrieren der Türen hat sich Glyzerin bewährt. Mit einem Lappen auf die Türdichtungen des Autos aufbringen oder wahlweise Babypuder verwenden – das hat den gleichen Effekt. „Beide Mittel halten die Gummis geschmeidig, wirken feuchtigkeitsabweisend und schützen die Dichtungen so wirksam vor Beschädigungen“, so der AvD. Dazu noch ein kleiner Tipp am Rande: Weihnachtsdeko hat im Auto nichts zu suchen. Sie kann die Sicht und die Bewegungsfreiheit des Fahrers einschränken und vom Verkehr ablenken. Zudem können 20 Euro Bußgeld drohen. Es kann sogar noch teurer werden, wenn sich ein Unfall auch nur zum Teil auf unzulässige Deko zurückführen lässt.

AnK (Redaktion)

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FAHRSCHULE: Fahrten mit bedingtem Welpenschutz

FAHRSCHULE: Fahrten mit bedingtem Welpenschutz

Für manche Verkehrsteil-nehmer kann es gar nicht genug Zusatzzeichen ge-ben … © DEGENER

Für manche Verkehrsteilnehmer kann es gar nicht genug Zusatzzeichen geben … © DEGENER

Ich gebe zu, ich ertappe mich selbst manchmal dabei, im täglichen Stadtverkehr an den mit dem „Fahrschule“-Schild gekennzeichneten Fahrzeugen etwas ungeduldig zu werden. Und bin damit nicht allein: Wir fürchten offenbar die relative Langsamkeit der Unsicheren oder etwa das Motor-Abwürgen beim Anfahren an Ampeln und haben Sorge, hinter einem langsam fahrenden Lernauto den Anschluss an den üblichen Verkehrsfluss (am Ende nur Sekundengewinne) zu verpassen. – Vielleicht ahnen wir aber auch, dass vorausfahrende Fahrschulfahrzeuge ein Stück weit unberechenbarer sind als die üblichen Mit-Verkehrsteilnehmer.

So das Fahrschulauto, dass im Kreisverkehr plötzlich bremst, weil der Fahrschüler einen Passanten zu nahe kommen sieht und die Situation möglicherweise noch nicht richtig einschätzen kann. Aber eine Gefahrbremsung beherrscht er. Wenn es dann kracht, will keiner schuld sein. Nachdem das Amtsgericht zunächst beiden Beteiligten die gleichen Schuldanteile zusprach, wegen grundlosem Bremsen (Fahrschule) einerseits und zu geringem Abstand (Auffahrender) andererseits, entschied das Landgericht anders: „Mit dem grundlosen starken Abbremsen eines Fahrschulautos muss grundsätzlich gerechnet werden.“

Obwohl das Gericht grundsätzlich beiden Parteien einen Verkehrsverstoß zur Last legt, wird der Verstoß des Lernenden weniger schwer bewertet. Dagegen wird „die gesteigerte Sorgfaltspflicht des hinter einem Fahrschulwagens befindlichen Fahrzeugs“ betont.

Zum einen diene die deutliche Kenntlichmachung von Fahrschulfahrzeugen bei Übungsfahrten dem Zweck, auf das erhöhte Risiko unangepassten Fahrverhaltens hinzuweisen. Außerdem sei zu beachten, dass das Fahrschulauto beim Verlassen des Kreisverkehrs –  und damit an einer gefährlichen Stelle abgebremst wurde. Aus diesen Gründen entschied das Gericht auf eine Haftungsverteilung von 30 % zu 70 % zu Lasten des Auffahrenden. Das Landgericht wies zudem darauf hin, dass jeder Verkehrsteilnehmer, der einem deutlich gekennzeichneten Fahrschulfahrzeug folgt, mit plötzlichen und sonst nicht üblichen Reaktionen rechnen und seine Fahrweise darauf einstellen müsse. Grundloses Abbremsen gehöre zu den typischen Anfängerfehlern eines Fahrschülers. (Landgericht Saarbrücken, 13 S 104/18)

Wenn ich demnächst einem Fahrschulfahrzeug folge, werde ich mich einfach einmal kurz an die eigene Fahrausbildung erinnern und lasse dem Neuling genügend Abstand zum Üben – bis der Fahrschulwagen eine andere Richtung einschlägt oder sich eine Gelegenheit zum gefahrfreien Überholen ergibt …

DiH (Redaktion)

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Verkehrsgerichtstag: Elektrokleinstfahrzeuge – Bußgeld – Aggressivität

Verkehrsgerichtstag: Elektrokleinstfahrzeuge – Bußgeld – Aggressivität

Arbeitskreis 3: Was tun gegen aggressive Fahrer? © DEGENER

Arbeitskreis 3: Was tun gegen aggressive Fahrer? © DEGENER

Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts „forsa“ unter den Teilnehmern des Verkehrsgerichtstages 2019 hat „eine deutliche Mehrheit (84 % von knapp 800 Befragten) für den Verbleib in Goslar votiert. Damit wird eine mehr als 50-jährige Tradition fortgesetzt und die „Marke Goslar“ bleibe erhalten, stellt der Präsident des Verkehrsgerichtstages, Prof. Ansgar Staudinger, in einer Pressemitteilung fest.

Dort befasst man sich im Januar – nicht zum ersten Mal in der Geschichte der Verkehrsgerichtstage (VGT) – mit der Wirksamkeit von finanziellen Sanktionen und ihrer Staffelung im Bußgeldkatalog. Das Thema Bußgeld stand in der einen oder anderen Variante bereits 8 weitere Male auf der Tagesordnung (auf dem 4., 5., 8., 10., 13., 15., 22. und 36. VGT, zuletzt auf dem 47. und 57. VGT unter dem Stichwort „Punktereform“). Diesmal geht es darum, das Verfahren grundsätzlich zu beschleunigen: „Das Bußgeldverfahren muss schnell gehen. Trotzdem hat der Betroffene Anspruch auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren. Ob dafür Änderungen am geltenden Recht nötig sind, will dieser Arbeitskreis klären.“

Ebenfalls schon einmal auf der Tagesordnung stand die auch aktuell zu diskutierende Frage: „Nimmt die Aggressivität auf der Straße zu?“ Unter Leitung von Birgit Heß, Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kiel, untersuchen die Teilnehmer, ob aus der historischen, Anfang der 70er Jahre angelaufenen Aktion „Hallo Partner, danke schön!“ inzwischen der plumpe Anspruch „Platz da, jetzt komm‘ ich!“ geworden ist? „Verkehrsteilnehmer beschreiben ein immer rauer werdendes Klima auf der Straße. Aggressives Verhalten nimmt zumindest subjektiv empfunden zu. Gleiches gilt für das Phänomen illegaler Raserei. – Die Thematik soll ausgeleuchtet und psychologische, juristische und infrastrukturelle Ansätze, die einem entspannten Verkehrsklima förderlich sein können, sollen erörtert werden.“

Angesichts der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren sollten sich Interessierte – trotz laufender Modernisierung der Tagungsräume und Verbesserung der Hotelkapazität – zeitnah einen der begehrten Plätze in den Arbeitskreisen sichern. Eine Übersicht über sämtliche acht Themen des 58. Deutschen Verkehrsgerichtstages und die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden sich auf der neuen VGT-Webseite.

DiH (Redaktion)

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Parkhausgefahren und die StVO

Parkhausgefahren und die StVO

Laut YouGov-Umfrage im Auftrag der DEVK geschehen die meisten Parkschäden durch Unaufmerksamkeit und zu enge Parkplätze. (obs/DEVK Versicherungen)

Laut YouGov-Umfrage im Auftrag der DEVK geschehen die meisten Parkschäden durch Unaufmerksamkeit und zu enge Parkplätze. (obs/DEVK Versicherungen)

In Parkhäusern wie auf Parkplätzen gelten die Vorfahrtregeln nicht im üblichen Sinn, wie ein Urteil aus München zeigt: „Inwieweit die Vorfahrtregelung nach § 8 Abs. 1 StVO [gemeint ist die Regel „rechts vor links“, Anm. d. Red.] auf einem Parkplatz Anwendung finde, hänge davon ab, ob die Fahrspuren lediglich dem ruhenden Verkehr, also dem Suchverkehr, dienen, oder ob sie darüber hinaus Straßencharakter besitzen“ (AG München, Az.: 333 C 16463/13, Urteil vom 23.06.2016).

In Konfliktfällen rund ums Parken, z. B. bei Zusammenstößen, entscheiden Gerichte häufig auf der Grundlage von § 1 der Straßenverkehrsordnung: „(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“ (§ 1 StVO). Kommt es nach einem Parkhaus-Unfall zum Prozess, wird die Schuld meist gleichermaßen auf beide Parteien verteilt. Schließlich sind hier die Fahrzeuge langsam unterwegs, als „Suchverkehr“ auf dem Weg in die nächstbeste Parklücke. Daher empfiehlt sich grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit mit höchstens 10 km/h und die ständige Bremsbereitschaft als „Goldene Parkhausregel“.

Dabei sind die direkten Zusammenstöße nicht das größte Problem für Parkhausbesucher, wie eine aktuelle YouGov-Umfrage im Auftrag der DEVK belegt, nach der „fast 60 Prozent der Autobesitzer schon mal einen Parkschaden am Fahrzeug“ gehabt haben, 84 Prozent der Befragten unverschuldet. Die meisten „vermuten Unaufmerksamkeit als Grund“ für die Kratzer, Dellen und Schrammen (66 Prozent), nur etwas „mehr als die Hälfte (56 Prozent) halten Parkplätze und Parkhäuser für zu eng.“ Als weitere Ursache für Parkschäden nennen die Befragten „Hektik und Stress (47 Prozent), Fahrfehler (35 Prozent) sowie Verkehrsuntüchtigkeit des Fahrers etwa durch Alkohol, Drogen oder Übermüdung (16 Prozent)“. Ärgerlich: 52 Prozent der Betroffenen gaben an, selbst für den Schaden aufgekommen zu sein, fast die Hälfte der Parkschäden (48 Prozent) werden nicht repariert.

Auch wenn die Schäden auf den ersten Blick nicht besonders groß und die Hemmung den Unfallort zu verlassen gering ist, Vorsicht: „Wer sich nach einem Zusammenstoß vom Unfallort einfach entfernt, macht sich strafbar. Eine Folge kann der Verlust des Führerscheins sein. Außerdem bleiben die Geschädigten auf den Kosten sitzen“, mahnt die Polizei NRW in ihrer Kampagne „Unfallflucht ist unfair“.

DiH (Redaktion)

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Kein Grund zur Tarnung: Sichtbarkeit schafft Sicherheit

Kein Grund zur Tarnung: Sichtbarkeit schafft Sicherheit

Nachtsichtunterstützung „Nightvision“. Erkennt per Wärmebildkamera Personen und Tiere in der Dunkelheit. © Volkswagen 2019 / Effekt DiH

Nachtsichtunterstützung „Nightvision“. Erkennt per Wärmebildkamera Personen und Tiere in der Dunkelheit. © Volkswagen 2019 / Effekt DiH

„Autofahrer sehen im Dunkeln viel schlechter als bei Helligkeit und erleben einen ständigen Wechsel von Hell und Dunkel, zum Beispiel durch Leuchtreklame oder Lichtreflexe auf nasser Fahrbahn: Wer zu Fuß, mit Rad oder Roller im Dunkeln unterwegs ist, muss dafür sorgen, dass er von anderen Verkehrsteilnehmern schon von weitem zu erkennen ist“, betont die DEKRA Unfallexpertin Stefanie Ritter. Je früher man gesehen wird, desto sicherer kommen alle ans Ziel.

Das gilt nicht nur für Schulkinder, sondern für alle Altersgruppen. Neben einer hellen Kleidung und reflektierenden Accessoires können Fußgänger noch mehr für die eigene Sicherheit tun. „Benutzen Sie vorhandene Überwege, um die Straße sicher zu überqueren!“, empfiehlt z. B. die Landesverkehrswacht NRW in einem gemeinsam mit der nordrhein-westfälischen Polizei veröffentlichten Flyer und appelliert an eine erhöhte Verantwortung und Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer: „Verlassen Sie sich nicht darauf gesehen zu werden, Blickkontakt mit Autofahrern hilft Missverständnisse zu vermeiden.“

Auch sei die Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen herannahender Fahrzeuge in der Dunkelheit oft falsch, mahnen die Experten.

Aber auch die Autofahrer werden zur erhöhten Aufmerksamkeit ermahnt: Nicht alle Fahrzeuge sind mit den modernsten Assistenzsystemen ausgestattet. Die Verbreitung solcher Vorstufen zum automatisierten Fahren geht nur langsam voran. Die Systeme sind zudem meist Fahrzeugen der Oberklasse vorbehalten. Deshalb, und weil nicht alle Menschen daran denken sich selbst durch Kleidung und Verhalten aktiv zu schützen, gelte für Fahrende von Kraftfahrzeugen bei Dunkelheit und schlechter Sicht grundsätzlich: Besonders aufmerksam fahren und nicht ablenken lassen, sowie ausreichend Abstand halten, bremsbereit sein und das Tempo drosseln.

DiH (Redaktion)

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