Die zu Beginn dieses Jahres neu eingeführte Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP) ist gut angelaufen. Diese Zwischenbilanz zieht die Sachverständigenorganisation DEKRA, die in den ostdeutschen Bundesländern für die Fahrerlaubnisprüfung verantwortlich ist. „Grundsätzlich können wir sagen, dass die Einführung alles in allem reibungslos verlaufen ist – und das trotz der Pandemie“, so Dr. Roland Krause, Leiter der Technischen Prüfstelle beim DEKRA e. V. Dresden.

„Die Rückmeldungen sowohl aus den Fahrschulen als auch von unseren Kolleginnen und Kollegen sind fast durchweg positiv“, berichtet Dr. Krause. „Die Fahrerlaubnisbewerber selbst haben ja zwar in der Regel keinen Vergleich zwischen dem alten und dem neuen Prüfverfahren; aber auch von ihnen haben wir bisher keine negative Äußerung gehört.

Unser Eindruck ist, dass vor allem die detaillierte Rückmeldung, die Bewerberinnen und Bewerber im Gespräch und schriftlich auf Basis des elektronischen Prüfprotokolls bekommen, sehr gut ankommt. Und auch unsere Prüfer sind froh, endlich ohne Papier zu prüfen.“

Die Erfahrungsberichte aus den DEKRA Niederlassungen zwischen Rostock und Suhl decken sich mit einer Ersteinschätzung der TÜV | DEKRA arge tp 21, die auf der Befragung von Fahrlehrern und Prüfern sowie auf einer Analyse der Qualität und Plausibilität der Dokumentation von fast 25.000 Prüfungen aus dem Januar 2021 beruht. Die Studie hält fest, dass keine der drei Teiluntersuchungen Hinweise auf „substanzielle systembedingte Schwachstellen bei der Einführung der Optimierten Praktischen Fahrerlaubnisprüfung oder beim elektronischen Prüfprotokoll“ ergeben hat. Das Evaluationskonzept zur Einführung der OPFEP sieht weitere Befragungen vor.

Elektronisches Prüfprotokoll ist die auffälligste Änderung

Seit Einführung der OPFEP werden Fahrerlaubnisprüfungen in ganz Deutschland einheitlich mit Hilfe eines Tablet-Computers in einer speziellen Software dokumentiert. „Das ist sicher die Änderung, die für Außenstehende am auffälligsten ist“, sagt Dr. Andreas Schmidt, Leiter Fahrerlaubniswesen bei der DEKRA Automobil GmbH. Der Prüfer hält seine Bewertung zu den einzelnen Fahraufgaben im elektronischen Prüfprotokoll fest. Dazu muss er immer nur dann aktiv werden, wenn der Bewerber die Aufgabe besonders gut löst oder einen Fehler macht. „So kann er sich vorrangig seiner Hauptaufgabe widmen, nämlich der Beobachtung des Bewerbers während der Fahrt“, erklärt Dr. Schmidt.

Einheitliche Anforderungen zu Fahraufgaben

Mit der OPFEP wurden auch die Anforderungen an die Bewerber im Blick auf die Fahraufgaben bundeseinheitlich klar definiert: Welche Fahraufgaben müssen geprüft werden? Was wird dabei von den Bewerbern konkret erwartet?

Wie sehen die Bewertungs- und Entscheidungskriterien aus? „Der Fahraufgabenkatalog erhöht so die Objektivität und die Transparenz im Prüfverfahren und bildet eine wichtige Grundlage auch für die Arbeit der Fahrschulen“, so Dr. Schmidt.

Gut 70.000 Praktische Fahrerlaubnis­prüfungen hat allein DEKRA von Januar bis Mai 2021 nach dem neuen Verfahren abgenommen. Das sind rund ein Drittel weniger als im vergleichbaren Zeitraum 2019 ohne Corona, aber fast 10.000 mehr als in den ersten fünf Monaten 2020. Ausschlaggebend dafür sind unterschiedliche behördliche Lockdown-Vorgaben, mit denen die Bundesländer jeweils auf die Entwicklung der Inzi­denzzahlen reagiert haben.

„Bei den Erfolgsquoten gibt es in den Vergleichs­zeiträumen keine substanziellen Veränderungen“, bilanziert der Leiter Fahrerlaubniswesen bei DEKRA.
© DEKRA e.V.

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