1. Der Zeitplan zur Einführung
intelligenter Fahrtenschreiber G2 V2

Seit 2020 befindet sich das EU-Mobilitätspaket in aller Munde. Welchen Einfluss besitzen die neuen Vorgaben auf die technische Weiterentwicklung der Smart-Tachographen, also der digitalen Fahrtenschreiber der 2. Generation in ihrer 2. Version.

Tabelle

Zur besseren Verhinderung von Manipulationen am Fahrtenschreibersystem erachtete es die EU-Kommission als dringend notwendig, neue Sicherheitsmerkmale in die bisherige Technologie einzubringen, das System zu erweitern und innerhalb eines sehr kurzen Zeitraumes den Übergang auf ein einheitliches technisches Niveau der zum Einsatz kommenden Tachographen zu erreichen.

Die Anwendung für digitale Fahrtenschreiber Generation 2 Version 2 ab dem 21.08.2025 für alle grenzüberschreitenden Güter- und Personenbeförderungen betrifft vordergründig die Verkehre innerhalb der Europäischen Union. Welche nationale Umsetzung zur Abschaffung der analogen Tachographen und der digitalen Fahrtenschreiber der 1. Generation vom Gesetzgeber verfolgt wird, ist gegenwärtig nicht bekannt. Zu vermuten bleibt, dass das Tageskontrollblatt für Fahrzeuge unter 3,5 t zulässiger Höchstmasse (zHM) spätestens zum 01.07.2026 abgeschafft wird.

Ebenfalls wird erwartet, dass in Deutschland die Fahrzeuggewichte für aufzeichnungspflichtige Beförderungen von derzeit 2,8 t auf 2,5 t zHM in der Güterbeförderung abgesenkt werden.

2. Neuerungen am Fahrtenschreibersystem

Neben dem automatischen Erkennen eines Grenzübertritts wird der Smart-Tachograph mit einer Zusatzfunktion versehen sein, die eine Unterscheidung der Verwendung des Fahrtenschreibers in einem Fahrzeug für den Güterkraft- oder Personenkraftverkehr ermöglicht. Sollte sich die EU-Kommission bis August 2025 auf unterschiedliche Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer im Güter- und im Personenverkehr entschließen, könnte der Fahrtenschreiber im Nachgang mittels unterschiedlicher Software diese Unterschiede abbilden.

Fahrtenschreiber
Quelle/Abbildung: G. Kronberg

Die Komponenten des Fahrtenschreibersystems umfassen seit 15.06.2019:

  • Fahrzeugeinheit/Tachograph
  • Weg-/Geschwindigkeitsgeber
  • Kabelverbindung
  • GNSS-Modul (intern)
  • DSRC-Modul (extern oder intern)

Ab G2 Version 2 (08/2023):

  • Interner Bewegungssensor
  • Updatefähige Software

Die Fahrtenschreiber der 2. Generation Version 2 erhalten eine Update- und Upgradefähige Software, zum einen für eine bessere Nachhaltigkeit zur Nutzung elektronischer Produkte und deren Anpassung an den technischen Fortschritt und zum schnellen aktualisieren integrierter Karten, sollten neue Länder der EU beitreten oder Staaten die EU verlassen.

Zur Erhöhung der Manipulationssicherheit erhält der Fahrtenschreiber einen integrierten Bewegungssensor, der unabhängig vom Geber am Getriebe und unabhängig vom GNSS eine Fahrbewegung des Fahrzeugs registriert. Durch die stärke Einbindung in intelligente Transportsysteme (ITS) können z.B. sichere Parkplätze mittels App vorab gebucht oder manuelle Nachträge von außen via Bluetooth eingespielt werden. Durch eine vielfältige Vernetzung des Fahrtenschreibers im Fahrzeug (CAN) werden durchaus Funktionen denkbar, dass Sitz-, Spiegel- und Klimaeinstellungen automatisch mit dem Stecken der Fahrerkarte erfolgen.

3. Umsetzung in der Aus- und Weiterbildung

Für die Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrer*innen bedeuten die zukünftigen Änderungen, dass zusätzliches Wissen und praktische Fertigkeiten vermittelt werden müssen. Dazu sollten die Ausbilder selbst über solides abrufbares Wissen in Bezug auf die Technik und der rechtskonformen Anwendung verfügen.

Nicht nur, dass sich zukünftig die Lenk- und Ruhezeiten zwischen Güter- und Personenkraftverkehr unterscheiden werden, auch die Anwendung der Fahrtenschreiber in Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen kleiner als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (zGM) erweitert das Ausbildungsspektrum und sorgt für zusätzliche Einnahmen aus entsprechenden Angeboten, z.B. für Handwerksbetriebe. In den theoretischen Unterrichten zum Erwerb der Fahrerlaubnis Fahrerlaubnisklassen B, B96 oder BE, sollte demnächst eine Lektion zum digitalen Fahrtenschreiber nicht mehr fehlen. Die Fahrerlaubnis der Klasse B ermöglicht das Fahren eines Fahrzeugs zur Güterbeförderung bis 3,5 t zHM.

Der DEGENER Verlag unterstützt Ausbildungsstätten und Fahrschulen mit einer Palette neuer Publikationen zu dieser Thematik. Zu den Neuerscheinungen des Jahres 2022 zählen die Werke:

„Firma – Fahrer – Fahrzeug“ (Art.-Nr. 41144) – zur Anwendung der Sozialvorschriften unter Einbeziehung des EU-Mobilitätspaketes und der Smart-Tachographen sowie

„Technik digitaler Tachograph“ 5. Auflage (Art.-Nr. 41174) – mit der Beschreibung der Technologien der Fahrtenschreiber einschließlich Ausblick in die Version 2 der 2. Generation. (Neu überarbeitet) ab dem 22.04.22 erhältlich.

Ergänzt werden die Materialien um die BKF-Profiweiterbildung Teil 8

„Das EU-Mobilitätspaket“ (Art.-Nr. 41718) einer kompakten Information für Schulungs- und Seminarteilnehmer in der Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern. In Kürze erhältlich!

Göran Kronberg

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Thema 4:
Firma – Fahrer – Fahrzeug

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PDF-Leseprobe:

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BKF Kompaktband 3 – Sozialvorschriften

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Die Sozialvorschriften sind für jeden Berufskraftfahrer von zentraler Bedeutung. Regelmäßige Informationen über aktuelle Gesetzesänderungen und ihre Umsetzung im Berufsalltag gehören zu den Pflichten der Berufskraftfahrer. Die Broschüre vermittelt die wichtigsten Regelungen der Lenk- und Ruhezeiten.