Funkverbot für Fahrlehrer – Bußgelderhöhungen für alle …

Zweiradschulung nur noch mit „geeigneten technischen Einrichtungen“. © DEGENER

Zweiradschulung nur noch mit „geeigneten technischen Einrichtungen“. © DEGENER

Handys und Funkgeräte am Steuer werden künftig wesentlich umfangreicher und härter bestraft als bisher. Dafür sorgt eines der letzten Gesetzesverfahren der alten Bundesregierung. Zudem werden neben dem allgemeinen Verbot der ablenkenden Geräte auch für die Behinderung von Einsatzfahrzeugen und insbesondere Verstöße gegen die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse erheblich höhere Sanktionen eingeführt als bisher.

So führt die Handy-Nutzung ohne Gefährdung bereits zu einem Bußgeld von 100 €, mit Gefährdung oder Sachbeschädigung zu 150 € bzw. 200 €, jeweils inklusive 1 Monat Fahrverbot. Radfahrer müssen dafür 55 € zahlen. Wer „beim Führen eines Kraftfahrzeugs sein Gesicht verhüllt“, zahlt künftig 60 €.

Mit einem Fahrverbot von 1 Monat zu rechnen hat dann zudem jeder, der „bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse“ bildet oder „nicht sofort freie Bahn schafft“ für Einsatz- oder Rettungsfahrzeuge mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn; außerdem werden 240 € Bußgeld fällig (bisher 20!), bei Gefährdung sogar 280 € und bei Sachbeschädigungen 320 € – im Regelfall.

Eine besondere Bußgelderhöhung betrifft den Güterkraftverkehr: Laut Bundesratsdrucksache werden die zum Schutz der Infrastruktur an manchen Brücken angeordneten Verkehrsverbote trotz vieler Hinweise und rechtzeitiger Ankündigungen bewusst missachtet. Der Zeitverlust schreckt mehr ab, als die bisher vorgesehenen Regelsätze. Daher sollen solche Verstöße künftig mit einem zweimonatigen Fahrverbot und einem Bußgeld von 500 € belegt werden! – Das ist, wie gesagt, beschlossene Sache, ab dem Tag nach der Verkündung …

DiH (Redaktion)