Licht-Test fürs Auto – Licht-Check fürs (E-)Bike

Licht-Test fürs Auto - Licht-Check fürs (E-)Bike

licht-test-promotorWenn die eigenen Lichter blenden, merkt man das meist erst an den heftigen Reaktionen im Gegenverkehr. Dabei wäre eine Prävention für Autofahrer ganz leicht zu realisieren. Denn seit 60 Jahren bietet das Kfz-Gewerbe im Oktober einen kostenlosen Licht-Test an. Nur Zweiradfahrer und Besitzer von Pedelecs, E-Bikes oder Motorrädern müssen selbst Hand anlegen.

Für Radfahrer eignet sich der folgende Tipp: Laut StVZO muss der Lichtkegel „mindestens so geneigt sein, dass seine Mitte in fünf Meter Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer“. Was in der Theorie kompliziert klingt, ist in der Praxis recht einfach. „Ungefähr zehn fahrradscheinwerfer-richtig-einstellenMeter vor dem Rad sollte die Mitte des Lichtkegels auf die Straße fallen“, rät Lichtexperte Sebastian Göttling vom Beleuchtungsspezialisten Busch & Müller (www.bumm.de). „Denn bei allen guten Scheinwerfern fürs Fahrrad handelt es sich um Abblendscheinwerfer mit einer klar definierten Hell-Dunkel-Grenze, die auf der Straße gut erkennbar sein muss. So kann man das Blenden des Gegenverkehrs ausschließen.“
Und das sollte man regelmäßig wiederholen, denn anders als beim Auto können sich E-Bike-Scheinwerfer und Fahrradlampen relativ leicht verstellen.

motorrad-abstand-zur-wandFür Motorradfahrer gibt es übrigens eine ganz ähnliche Möglichkeit zur Überprüfung der Scheinwerfer-Einstellung, indem Sie sich ca. 5 m vor einer Hauswand gerade auf die Maschine setzen: „Der Abstand zwischen Wand und Scheinwerfer beträgt 5 Meter. Die Höhe vom Boden bis zur Scheinwerfermitte (h) wird auf die Wand übertragen. Die Hell-Dunkel-Grenze des eingeschalteten Abblendlichts muss sich 5 Zentimeter unter dieser Markierung befinden.“ (SCAN & TEACH® – DEGENER)

Weiterlesen...

Zeichen – Sprache – Verständigung

Zeichen – Sprache – Verständigung

Geste der Verständigung

Eine kleine Geste für einen Menschen – ein großer Schritt für die Menschlichkeit. © DVR

Wenn sich Personen in Fahrzeugen, auf dem Fahrrad oder zu Fuß im Straßenverkehr Zeichen geben, sollte das dem besseren Vorankommen aller dienen – und nicht dem Jubel (von kleineren, in gewissem Rahmen geduldeten „Ausnahmen“ wie Hochzeiten oder Autokorsos zu Sportereignissen einmal abgesehen), der Begrüßung, Beleidigung oder gar der  Herabsetzung.

„Hupe und Lichthupe sind Gefahr- und Warnzeichen“, betont der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Man kann sie zwar einsetzen, wenn man sich gefährdet fühlt, zum Beispiel, wenn jemand aus einer Parkbucht losfahren will und nicht gesehen hat, dass ich mit meinem Fahrzeug herankomme. Nicht eingesetzt werden darf die Hupe hingegen zur Begrüßung oder als Abschiedssignal. So ein Hupen kann sogar mit einem Bußgeld belegt werden.

Das gilt auch für Gestik und Mimik: Sofern zur Herabsetzung und Beleidigung benutzt, beispielsweise durch Herausstrecken der Zunge, Tippen an die Stirn, „Scheibenwischer“ oder einen hochgehaltenen Mittelfinger, handelt es sich um Beleidigungen, die ebenso wie verbale Beschimpfungen strafbar sind. So wurden laut DVR zum Beispiel für den „Stinkefinger“ schon Geldstrafen von mehreren Tausend Euro verhängt.

Generell sei es sinnvoll, im Straßenverkehr Blickkontakt aufzunehmen, ganz gleich, ob die Personen mit dem Auto, dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind. Daran erinnert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Denn wer sich als gesehen wahrnimmt, fühlt sich auch beachtet. In vielen Situationen sind Verkehrsteilnehmer darauf angewiesen, sich zu verständigen. Freundlichkeit und klare Signale helfen dabei. Ein Beispiel: Auf einer Straße in einem Wohngebiet kommen sich zwei Autos entgegen und halten gleichzeitig vor einer Fahrbahnverengung. Wer fährt als erstes? Kein Problem, wenn einer der beiden Fahrer mit einem Handzeichen signalisiert, dass er dem anderen den Vortritt lässt. Schon ist die Sache geklärt und der Verkehr fließt wieder.

AnK/DiH (Redaktion)

Weiterlesen...

Fahrzeugbrände schnell bekämpfen

Fahrzeugbrände schnell bekämpfen

Feuerloescher

In Bussen sind 6 kg vorgeschrieben, im Pkw ist ein 2-kg-Löscher ebenso unauffällig unterzubringen. © DEGENER

Ein Feuerlöscher an Bord und ein bisschen Übung im Umgang damit, können bei einem Fahrzeugbrand Verletzungen und teure Totalschäden nach Auffassung der GTÜ in vielen Fällen vermeiden oder vermindern. Viele Fahrzeugbrände ließen sich meist schon im Vorfeld einfach durch regelmäßige Wartung verhindern – denn die häufigsten Ursachen für Fahrzeugbrände sind technische Defekte und mangelhafte Wartung.

So ein Kurzschluss durch blank gescheuerte Kabel, das Einsetzen zu starker oder gar das bewusste Überbrücken von defekten Sicherungen, ein mangelhafter Einbau von Zusatzgeräten wie Leuchten und Musikanlagen – das alles sind laut Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) unnötige Brandrisiken, die im Vorfeld vermieden werden können.

Kommt es dennoch zu einem Brand, sollte ein Feuerlöscher schnell zur Hand sein: „Nehmen Sie den Feuerlöscher und öffnen Sie die Motorhaube nur so weit wie nötig. Löschen Sie den Brand gezielt, denn ein Autolöscher hat nur eine begrenzte Kapazität. Schon nach rund zwölf Sekunden ist ein 2-kg-Löscher leer. Deshalb empfehlen sich kurze, gezielte Pulverstöße. Dabei sollten Sie immer den Wind im Rücken haben, um sich nicht selbst zu gefährden“, raten die Experten. In manchen Ländern gehören Feuerlöscher im Auto sogar zur Pflichtausrüstung: Ein Feuerlöscher ist unter anderem im Baltikum, in Bulgarien, Griechenland, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland und in der Türkei Teil des mitzuführenden Sortiments. In Belgien müssen nur im Land gemeldete Pkw einen Feuerlöscher mit an Bord haben – also auch im Mietwagen. In Dänemark, Norwegen, Schweden und Ungarn wird die Mitnahme eines Feuerlöschers empfohlen. (Quelle: ÖAMTC www.oeamtc.at).

Erhältlich sind sie im Autofachhandel oder auch in Baumärkten. Die 2-kg-ABC-Pulverlöscher sind sehr handlich und ihre Löschzeit von zwölf Sekunden reicht in den meisten Fällen aus, um einen Brand zu bekämpfen. Der Feuerlöscher sollte allerdings zugelassen und geprüft sein, damit er im Fall der Fälle auch richtig funktioniert. Deshalb lautet die Empfehlung der GTÜ, den Feuerlöscher alle zwei Jahre von einem Fachmann kontrollieren zu lassen. Zudem ist es sinnvoll, ihr Fahrzeug mit einem Feuerlöschersymbol zu kennzeichnen, für den Fall, dass sie selbst in einen Unfall verwickelt und nicht ansprechbar sind.

Übrigens: Wenn Sie Ihren Feuerlöscher einsetzen, kommt in der Regel die Kfz-Versicherung für die Kosten eines neuen Löschers oder einer Neubefüllung auf.

AnK/DiH

Weiterlesen...